Städtische Mitarbeitende sind über Karneval erreichbar
Vor dem Rathausbesuch ist Terminvereinbarung zwingend erforderlich
Meckenheim. In diesem Jahr sind die Mitarbeitenden der Stadt Meckenheim an allen jecken Werktagen ganztägig für ihre Bürger erreichbar, also auch an Weiberfastnacht und am Rosenmontag. Zu beachten ist jedoch, dass eine persönliche Vorsprache im Rathaus weiterhin ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Ein Termin lässt sich entweder telefonisch oder per E-Mail abstimmen. Wer in der Stadtverwaltung welches Anliegen bearbeitet, steht auf der städtischen Homepage www.meckenheim.de im Bürgerinfosystem. Beim Rathausbesuch ist unbedingt eine medizinische Maske, das heißt eine so genannte OP-Maske, eine Maske des Standards FFP2 oder eine vergleichbare Maske (KN95/N95) zu tragen. Daneben gilt es, die Hygiene- und Abstandsregelungen (mindestens 1,50 Meter zur nächsten Person) einzuhalten.
Allgemeine Informationen erhalten die Bürger wie gewohnt telefonisch über die Servicenummer (0 22 25) 9 17-0 oder per E-Mail unter stadt.meckenheim@meckenheim.de. Eine reine Übermittlung von Unterlagen kann auf dem Postweg, über den Hausbriefkasten sowie per E-Mail oder Fax erfolgen. Üblicherweise bleibt die Stadtverwaltung über Rosenmontag geschlossen. Den Mitarbeitenden soll die Möglichkeit gegeben werden, das rheinische Brauchtum zu pflegen. Die Corona-Pandemie lässt ein Karnevalstreiben im herkömmlichen Sinne aber nicht zu, weswegen die Umzüge und sämtliche närrischen Veranstaltungen abgesagt worden sind. Somit ist neben dem diesjährigen Rosenmontag auch der Weiberfastnacht-Donnerstag ein normaler Arbeitstag für die Mitarbeitenden der Stadt Meckenheim.
Pressemitteilung
Stadt Meckenheim
