Karneval: Das Kreisgesundheitsamt rät
Vorsicht bei Auswahl des Wurfmaterials
Weitergabe von Arzneimitteln ist nicht erlaubt
Rhein-Sieg-Kreis. Bald ziehen wieder die Karnevals- und Veedelszöch durch den Rhein-Sieg-Kreis und es wird eifrig Wurfmaterial eingekauft und dann von den kleinen und großen Jecken freudig aufgesammelt.
Damit Karneval für alle ein schönes Erlebnis wird, gibt das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises den Jecken wichtige Tipps mit auf den Weg: „Jeder Verein sollte beim Einkauf und bei Spenden von Firmen und Betrieben unbedingt prüfen, ob es sich um erlaubte Waren handelt“, empfehlen Simone Zimmermann und Kerstin Schack. Die beiden Amtsapothekerinnen des Rhein-Sieg-Kreises erklären das nicht ohne Grund: Denn neben Süßigkeiten, Blumen und anderen Kleinigkeiten wurden in der Vergangenheit auch - vermutlich aus Versehen - Arzneimittel wie zum Beispiel Salben und Cremes verteilt. Dabei handelt es sich jedoch um unerlaubte Waren, die nicht als Wurfmaterial verwendet werden dürfen. Denn die Weitergabe jeglicher Art von Arzneimitteln ist nicht erlaubt und stellt sogar eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer sich also nicht sicher ist, ob es sich um Arzneimittel handelt, kann sich gerne bei den Fachleuten im Kreisgesundheitsamt unter Tel. (0 22 41) 13 21 77 rückversichern.
Ein Hinweis darf natürlich nicht fehlen, wenn das Kreisgesundheitsamt beteiligt ist: „Wenn ich mir etwas wünschen könnte, würde ich natürlich immer zu den nicht zuckerhaltigen Kamellen raten“, sagt Nada Baddour, Leiterin des zahnärztlichen Dienstes des Kreisgesundheitsamtes und ergänzt mit einem Augenzwinkern: „Ich weiß aber auch, dass das nicht realistisch ist.“
Pressemitteilung des
Rhein-Sieg-Kreises
