Allgemeine Berichte | 01.04.2021

Fortbildung für Vorsorgebevollmächtigte

Vorsorgevollmacht - Richtig handeln im Ernstfall

Westerwaldkreis. Viele Personen haben mittlerweile eine Vorsorgevollmacht erstellt. Sie bevollmächtigen damit nahestehende Menschen, für sie im Notfall zu handeln. Um diese Bevollmächtigten zu unterstützen und ihnen Handlungssicherheit zu geben, bieten die Betreuungsvereinigung der Caritas Westerwald – Rhein-Lahn e.V. in Montabaur und der Betreuungsverein der AWO Westerwald e.V. in Wirges eine Fortbildungsreihe an. An zwei Abenden werden wichtige Aspekte besprochen, die beim Einsatz einer Vorsorgevollmacht auftreten können.

- Wann wird die Vorsorgevollmacht wirksam?

- In welchem Umfang darf der Bevollmächtigte handeln?

- Bei welchen ärztlichen Maßnahmen ist eine Einwilligung des Bevollmächtigten möglich und nötig?

- Welche Dokumentation ist sinnvoll?

- Wem ist der Vollmachtnehmer Rechenschaft schuldig?

- Kann eine Vollmacht auch zurückgenommen oder auch zurückgegeben werden?

- Worauf muss beim Tod des Vollmachtgebers geachtet werden?

Selbstverständlich werden die Referentinnen auch auf konkrete und aktuelle Fragen der Teilnehmer eingehen. Die Fortbildung findet am 14. April und 21. April, jeweils um 18.30 Uhr, statt. Sollte das Pandemiegeschehen es zulassen, wird der Kurs zeitgleich als Präsenzveranstaltung – unter Einhaltung der dann geltenden Hygieneregeln - und Online-Veranstaltung angeboten. Eine Anmeldung ist bis zum 9. April bei einem der durchführenden Vereine erforderlich:

• Betreuungsverein der AWO, Tel. 02602-1066513 / E-Mail: awo@awo-westerwald-betreuung.de

• Betreuungsvereinigung der Caritas, Frau Schäfer-Krüger, Tel. 02602-160636 /E-Mail: elke.schaefer-Krueger@cv-ww-rl.de.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

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