Informationsveranstaltung zu Rechten und Pflichten im Krankheitsfall
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Remagen. 40 Zuhörerinnen und Zuhörer interessierten sich für das Thema „Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich meine Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln kann?“ mit Ralph Seeger vom SKFM, Katholischer Verein für soziale Dienste, und Uwe Moschkau vom Diakonischen Werk Ahrweiler. Schwerpunkt der kostenfreien Informationsveranstaltung waren die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und eine kurze Information zum Betreuungsrecht. Schließlich ist es wichtig zu wissen, was passiert, wenn ein Mensch selbst nicht mehr entscheiden kann. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass Ehepartner, Eltern oder Kinder dies automatisch übernehmen dürfen. Nach dem Willen des Bundesrates sollen Ehegatten künftig gesetzlich mit wechselseitiger Vertretungsvollmacht im Krankheitsfall ausgestattet werden. Ob und wann diese Regelung kommt, ist zurzeit nicht absehbar. Deshalb sollte Jedermann für diesen Fall Vorsorge treffen.
Auch über die Rechte und Pflichten bevollmächtigter Personen wurde gesprochen. Das Publikum würdigte die ausführliche und kompetente Darstellung dieses doch sehr umfangreichen Themas mit einem Applaus. Eine weitere Veranstaltung zum Thema „Patientenverfügung“ werden der Pflegestützpunkt Remagen-Sinzig, der Seniorenbeirat der Stadt Remagen und das Projekt „Leben und Älterwerden in Remagen mitgestalten“ im ersten Quartal 2018 anbieten.
Pressemitteilung des
Caritasverbandes
Rhein-Mosel-Ahr e.V.
