Allgemeine Berichte | 22.02.2017

Sozialdienst kath. Männer

Vorträge zu Betreuungsrecht und Vollmacht

Start am 1. März

Mayen. In der Öffentlichkeit wird die staatlich geregelte Rechtsfürsorge für Volljährige, Betreuung nach dem BGB, oft als fragwürdig oder als negativ bewertet wahrgenommen. Vielleicht aber auch, weil zu wenig Informationen über das Betreuungsrecht bekannt sind, zum Beispiel, dass es keine Entmündigung mehr gibt. Patientenverfügungen oder Vollmachten bestimmen eher die öffentliche Wahrnehmung als Instrumente der persönlichen Autonomie zur selbstgesteuerten zukünftigen Rechts- und Interessenvertretung. Aber auch hier ist mitunter nicht jedem klar, wie man damit arbeitet und umgeht. Die vierteilige „Vortragsreihe Betreuungsrecht / Vollmacht“ des SKM Sozialdienst katholischer Männer Betreuungsverein für Mayen und Umgebung e.V. soll hier helfen und informieren, damit beeinträchtigte und kranke Mitbürger durch Betreuer oder Bevollmächtigter optimal unterstützt werden können.

„Betreuung oder Vollmacht, Aufgaben und Pflichten“ lautet das Thema des ersten Abends mit Robert Müller vom SKM Mayen am Mittwoch, 1. März um 18 Uhr in der Klosterklause des Altenzentrums St. Johannes, Kirchplatz 5, in Mayen.

Dort wird am Mittwoch, 8. März um 18 Uhr, Bankkaufmann Markus Pörsch über „Vermögensangelegenheiten“ sprechen.

Mehr über die „Rechtliche Vertretung im Gesundheitsangelegenheiten“ ist am Mittwoch, 15. März von Lothar Herrmann, praktischer Arzt, zu erfahren.

Ebenfalls um 18 Uhr und auch in der Klosterklause des Altenzentrums wird Rechtspflegerin Sabine Mohr-Retterath vom Amtsgericht Mayen am Mittwoch, 22. März die „Zusammenarbeit von Betreuern oder Bevollmächtigten mit dem Amtsgericht“ in den Blick nehmen.

Alle Veranstaltungen bauen inhaltlich aufeinander auf.

Infos und Anmeldungen bei Robert Müller vom SKM, Tel. (0 26 51) 94 72 75 oder bei der VHS Mayen.

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