Vortrag um Gebäudeenergiegesetz
Weißenthurm. Vor Kurzem wurde im Bundestag die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen installiert werden, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen. Für neue Heizungen in Bestandsgebäuden gelten längere Übergangsfristen, die von einer kommunalen Wärmeplanung abhängen.
Die VHS (Volkshochschule) der Verbandsgemeinde Weißenthurm hat bereits frühzeitig auf dieses aktuelle Thema reagiert und die Informationsveranstaltung „Heizung mit Zukunft – Empfehlungen für Hausbesitzer“ angeboten. Aufgrund der hohen Nachfrage wird es einen Zusatztermin geben. Der Referent Johannes Herold, ein Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, wird an diesem Abend die verschiedenen Handlungsoptionen erläutern. Er wird auch Empfehlungen für eine sinnvolle Vorgehensweise bei Modernisierungen geben. Darüber hinaus wird er erläutern, wie langfristige Konzepte für Gesamtgebäude entwickelt werden können und welche Ausnahmen, Härtefallregelungen und Fördermittel zu erwarten sind.
Nach einer Einführung in den rechtlichen Rahmen wird der Referent anhand typischer Praxisbeispiele mögliche Lösungsansätze aufzeigen, wobei der Schwerpunkt auf Ein- und Zweifamilienhäusern liegen wird.
Der Zusatztermin findet am Donnerstag, dem 19. Oktober 2023, ab 18:00 Uhr, in der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm statt. Die Teilnahme ist kostenfrei, erfordert jedoch eine vorherige Anmeldung. Diese kann auf der Website „www.vhs-weissenthurm“ unter Angabe der Kursnummer 232-1406 vorgenommen werden. Für weitere Informationen steht Frau Simon unter der Telefonnummer 02637/913-162 gerne zur Verfügung.
Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Klimaschutzmanagement der Verbandsgemeinde Weißenthurm und der Verbraucherzentrale durchgeführt.BA
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