Allgemeine Berichte | 09.07.2013

Stadt Rheinbach

Wahl der Jugendschöffen

Vorschlagsliste liegt öffentlich im Rheinbacher Jugendamt

Rheinbach. In seiner Sitzung bestätigte der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheinbach gemäß Paragraf 35 Jugendgerichtsgesetz die vom Fachbereich für Jugend, Schule und Sport aufgestellte Vorschlagsliste für die Jugendschöffenwahl der Amtszeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018. Diese Liste wird ab 15. Juli eine Woche zur Einsicht im Jugendamt, Aachener Straße 16, 53359 Rheinbach aufgelegt.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach Paragraf 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach Paragraf 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. Pressemitteilung

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