Allgemeine Berichte | 27.08.2013

Blinden- und Sehbehindertenvereine in NRW

Wahlhilfen sichern demokratische Grundrechte

Region. Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern der Demokratie. Deshalb stellen die Blinden- und Sehbehindertenvereine auch zur kommenden Wahl zum 18. Deutschen Bundestag den etwa 145.000 blinden und sehbehinderten Menschen in Nordrhein-Westfalen wieder kostenlose Wahlhilfen zur Verfügung. Hierzu sagte Landeswahlleiterin Helga Block in Düsseldorf: „Ich begrüße es sehr, dass blinden und sehbehinderten Menschen dieses Angebot gemacht wird. Mit der Stimmzettelschablone und den begleitenden Materialien ist es diesen Wählerinnen und Wählern möglich, einen Stimmzettel ohne fremde Hilfe auszufüllen“.

Der Umschlag mit den Wahlhilfen enthält eine Stimmzettelschablone aus Karton sowie eine Audio-CD. Die CD beinhaltet eine Anleitung zur Handhabung der Stimmzettelschablone sowie die vollständigen Texte der Stimmzettel der einzelnen Wahlkreise in NRW. Um das Angebot möglichst übersichtlich zu gestalten, erhalten die Wählerinnen und Wähler entsprechend ihrem Wohnsitz entweder eine nordrheinische oder eine westfälisch-lippische Ausgabe. Auf Anfrage werden die Stimmzettelinhalte des benötigten Wahlkreises auch in Großdruck oder Punktschrift übersandt. Die Schablone hat die Form einer Mappe, in die der Stimmzettel eingelegt wird. Durch die runden Öffnungen über den zu markierenden Kreisen können blinde und sehbehinderte Menschen ihre Erst- und Zweitstimme abgeben. Welche Kandidatinnen und Kandidaten bzw. welche Partei zu den jeweils auf der Schablone in Großdruck und Punktschrift nummerierten Öffnungen gehört, entnehmen sie dazu vorher der CD. An jedem nordrhein-westfälischen Stimmzettel wurde die rechte obere Ecke abgetrennt, damit der Stimmzettel selbstständig korrekt einlegt werden kann. Die Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW) stellt die Schablonen her und übernimmt die Verteilung. Die Kosten werden vom Bundesinnenministerium erstattet. So können die Schablonen kostenlos an die betroffenen Wahlberechtigten abgegeben werden. Die Mitglieder der örtlichen Bezirksgruppen und Vereine der Blinden- und Sehbehindertenvereine in NRW erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können sie telefonisch anfordern: Über die bundesweite Hotline unter Tel. (0 18 05) 66 64 56 oder bei den Landesgeschäftsstellen der BSVNRW

in Detmold unter Tel. (0 52 31) 63 00 0 für den Bereich Lippe, in Dortmund unter Tel. (02 31) 55 75 90 0 für den Bereich Westfalen, in Meerbusch unter Tel. (0 21 59) 96 55 0 für den Bereich Nordrhein. Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie noch rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können.

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