Allgemeine Berichte | 04.03.2016, 09:30 Uhr

Gemeinde Wachtberg

Waldflurbereinigung – Chance für den Wald in Wachtberg

Bezirksregierung bietet Waldflurbereinigungsverfahren für Teile der Gemeinde Wachtberg an

Wachtberg. Die Waldflächen in Wachtberg sind überwiegend in privater Hand, ein Teil gehört auch der Gemeinde. Meistens sind es sehr kleine Flächen von wenigen hundert Quadratmetern, die durch Grundstücksteilungen beim Vererben entstanden sind. Anders als in Westfalen wurden im Rheinland nach französischem Vorbild oft alle Erbberechtigten mit Teilflächen aus der Erbmasse bedient. Heute sind viele Waldgrundstücke zu klein geworden, um sie zu bewirtschaften und oft auch ohne offizielle Zuwegung. Um sie zu erreichen, muss man über Nachbargrundstücke fahren. Viele Wege, die auch von Spaziergängern genutzt werden, sind auf fremden Grundstücken und auch in schlechtem Zustand. Meist sind auch die Grenzen unklar – manche Waldeigentümer wissen gar nicht, wo ihr Grundstück eigentlich liegt. Oft sind auch Erbengemeinschaften als Eigentümer der Waldflächen eingetragen, die über mehrere Länder verstreut leben und daher kein Interesse an der Nutzung und Pflege ihres Waldes haben. Dabei spricht viel dafür, den Wald regelmäßig zu durchforsten: Man kann die Stabilität der Einzelbäume steigern, den Wert des Waldes erhöhen, für Naturverjüngung sorgen und die Vielfalt im Wald fördern. Es liegt daher im Interesse der Eigentümer und auch der Allgemeinheit, die mit der Besitzzersplitterung verbundenen Nachteile zu beheben. Daher hat die Bezirksregierung Köln als zuständige Flurbereingungsbehörde auf Bitten der Forstbetriebsgemeinschaft und des Forstamtes nun die Durchführung eines Flurbereingungsverfahrens für die Waldflächen in der Gemarkung Wachtberg angeboten. Dieses Verfahren wird für eine Vielzahl an Waldbesitzern eine wesentliche Verbesserung der Bewirtschaftung des eigenen Waldes bewirken. Grundsätzlich erhält jedes neu zugeschnittene Flurstück eine Wegeanbindung, die für eine Holzabfuhr mit einem LKW geeignet ist, und, sofern notwendig, neue Grenzmarkierungen. Darüber hinaus wird versucht, den oftmals zersplitterten Besitz zu neuen, sinnvollen Einheiten zu verbinden und somit eine bessere Bewirtschaftung zu ermöglichen.

Daneben bietet das Flurbereinigungsverfahren die Option, bestehende Erbengemeinschaften ohne Notar- und Gerichtskosten aufzulösen. Bei der neuen Zuteilung von Grundstücken und Waldbeständen versucht die Flurbereinigungsbehörde die individuellen Wünsche der Flächeneigentümer zu berücksichtigen und untereinander abzugleichen. Hierzu werden im laufenden Verfahren Planwunschtermine stattfinden, zu denen die Eigentümer Wünsche und Planungen zur Neuzuteilung angeben können: Lage der neuen Fläche, Flächenankauf, Flächenverkauf, Behalten des alten Waldbesitzes - in Summe werden die Vorteile eines solchen Verfahrens die aktuellen Nachteile der Besitzzersplitterung als Folge der Realteilung überwiegen.

Da das Verfahren in vielen Einzelschritten abläuft wie zum Beispiel die Erfassung des Wertes aller beteiligten Grundstücke, Erstellung eines Wegeplans, Abwicklung von Verkauf-, Kauf- und Tauschverfahren und viele Einzelgespräche mit Eigentümern geführt werden müssen, wird es vier bis fünf Jahre nach Beginn dauern, bis alles abgeschlossen ist. Die Kosten für eventuelle Neuvermessung und Wegebau werden zu 70 Prozent von der EU, dem Bund und dem Land NRW getragen, 30 Prozent kommen auf die Grundeigentümer selbst zu. Die Verfahrenskosten trägt das Land vollständig. Parallel dazu versucht die Forstbetriebsgemeinschaft in Kooperation mit dem Projekt „GemWaBewirt“ eine Waldgenossenschaft zu gründen. Diese bietet allen Waldbesitzern, die aus unterschiedlichsten Gründen nicht in der Lage sind, sich um den eigenen Wald zu kümmern, diesen in eine Gemeinschaft einzubringen, welche dann den Wald bewirtschaftet und auch die damit verbundenen Pflichten der Berufsgenossenschaft und Verkehrssicherheit übernimmt. Die erwirtschaften Erträge werden dann den Waldbesitzern ausgeschüttet. Alternativ besteht bei Holzbedarf die Möglichkeit, sich den Gewinnanteil in Form von Holz auszahlen zu lassen oder die entsprechende Menge Holz selber im Wald zu schlagen. Damit die Bezirksregierung (Flurbereinigungsbehörde) ein entsprechendes Meinungsbild erhält, senden Sie bitte die eventuell erhaltenen Fragebögen an die Bezirksregierung zurück. (Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft, FD Jörg Fillmann/Forstbetriebsgemeinschaft Drachenfelser Ländchen, Dr. Christoph Abs).

Pressemitteilung

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