Allgemeine Berichte | 05.02.2025

Was Mieter wissen sollten:

Wann und wie falsche Abrechnungen reklamieren

Dietrich G. Rühle.  Foto: privat

Region. In diesen Tagen erhalten viel Mieter die Betriebskostenabrechnung für das vergangene Abrechnungsjahr. „Aber diese Abrechnungen sind nicht immer richtig und nachvollziehbar“, weist Dr. Dietrich Rühle, Vorsitzender der Mieterbundes Mittelrhein, auf eines oder Hauptprobleme zwischen Vermietern und Mietern hin, „allerdings reicht es nicht, dass der Mieter die Abrechnung nur einfach als ‚zu hoch‘ beanstandet.“ Vielmehr müsse sich Kritik an der Abrechnung auf ganz konkrete Fehler beziehen. Zunächst einmal dürfe der Zeitraum, für den abgerechnet werde, nicht vor länger als 12 Monaten abgeschlossen gewesen sein. Wer also z. B. im Jahr 2025 eine Abrechnung für das Kalenderjahr 2023 erhalte, könne das erfolgreich reklamieren. Die Folge sei, dass der Mieter einer Nachzahlung, die sich aus einer solchen Abrechnung zu ergeben scheine, nicht mehr leisten müsse. Er verliere dadurch aber nicht umgekehrt seinen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Abrechnung und auf Auszahlung eines eventuellen Guthabens. Der Vermieter bleibe in der Pflicht. „Rechnet der Mieter also damit, dass eine ordnungsgemäße Abrechnung ein Guthaben erbringen könnte“, so Rühle, „sollte er auf einer ordnungsgemäßen Abrechnung bestehen, ohne eine höhere Nachzahlung befürchten zu müssen.“

Sei die Abrechnung dagegen rechtzeitig eingegangen (also z. B. die für 2024 in 2025), müsse man schauen, ob sie formell rechtmäßig sei. „Das ist sie dann“, erklärt Rühle, „wenn sie nach Gesamtkosten, Umlegungsschlüssel und Einzelbetrag aufgegliedert ist.“ Sei sie das nicht, sei die Abrechnung zu behandeln, als gäbe es sie nicht. Soweit die Abrechnungen erst kurz vor Schluss der Abrechnungsfrist dem Mieter zugestellt würden (z. B. die Abrechnung für 2023 kurz vor Silvester 2024), würde das dazu führen, dass der Vermieter keine Nachzahlungen fordern dürfe, weil der Vermieter keine Zeit mehr habe, seine Abrechnung dazu rechtzeitig nachzubessern.

Sei die Abrechnung allerdings rechtzeitig eingegangen und zudem ordnungsgemäß aufgegliedert, bliebe dem Mieter noch die Prüfung, ob die geltend gemachten Positionen auch im Mietvertrag vereinbart seien. Hierfür empfehle sich in der Regel fachmännischer Rat, weil das für den Laien nicht immer leicht zu erkennen sei. Bestehen Zweifel an der Höhe der Auslagen, die der Vermieter für die Positionen gemacht haben will, habe der Mieter einen Anspruch, die Originalbelege einzusehen, in bestimmten Fällen auch auf Kopien der Unterlagen. Doch Rühle warnt: „Der Mieter muss darauf achten, dass er in diesen Fällen seinerseits auch nur 12 Monate ab Zugang der Abrechnung Zeit hat, diesen Fehler zu reklamieren.“ Danach sei ihm dieser Einwand abgeschnitten, egal, wie fehlerhaft die Abrechnung sei, soweit es sich nicht um einen für ihn versteckten Fehler handele. Eine z. B. zu niedrig angesetzte Vorauszahlung des Mieters könne 12 Monate nach Zugang der Abrechnung nicht mehr geltend gemacht werden. Daran ändere sich dann auch nichts dadurch, dass der Mieter diesen Mangel schon in den Vorjahren reklamiert habe (z. B. dass die Grundsteuer nicht als umlagefähig vereinbart sei).

Dietrich G. Rühle. Foto: privat

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Neueste Artikel-Kommentare
  • Daniela Jacobs: Auch Fußgänger ????? sollten beachtet werden!Wenn jeder nur ein bisschen, wäre vieles einfacher!
  • K. Schmidt: Die nächste Demo, gerade wenn sie sich an Familien richtet, sollte dann mal unter dem Motto stehen: "Fahrradhelme für alle!"

Kruft: Zwischen Dauerkritik und Tatendrang

  • Rolf Stern : Der Text wirkt weniger wie eine Einordnung, sondern eher wie der Versuch, berechtigte Kritik abzuwürgen. Gerade bei öffentlichen Geldern ist Nachfragen keine Dauerschleife, sondern demokratische Pflicht.
  • Andreas Lung: Liebe Frau Schumacher, Sie haben offensichtlich überhaupt nicht verstanden, worum es geht.
  • Thomas Sebastian Napp: Ich kann der Gemeinde zu dieser Aktion nur gratulieren. Vor allem den Bauhofmitarbeitern muss ich hier ein Lob aussprecheb. Gleichzeitig kann ich es nicht verstehen, dass eine große Naturfläche auf dem...
Dauerauftrag 2026
Rund ums Haus
Mülltonnen -Reinigung, bis auf Widerruf
Koblenz blüht 2026
Imageanzeige Dauerauftrag 04/2026
Schulze Klima -Image
Innovatives rund um Andernach
Koblenz blüht // Frohe Ostern 2026
Angebotsanzeige (April)
Stellenanzeige Personalsachbearbeiter/in
Empfohlene Artikel
Auf der Bühne herrschte bei den Spielen eine lockere Atmosphäre.  Foto:WAMFO.de
12

Nürburgring. Ally-Pally-Atmosphäre am Nürburgring: Tausende Fans der fliegenden Pfeile haben die Ringarena am vergangenen Samstag erneut in einen Darts-Tempel verwandelt. In den Trikots ihrer Lieblingsspieler oder kreativ verkleidet als Zwerg oder Zielscheibe, erlebten rund 4.000 Besucher bereits im fünften Jahr spannende Partien zwischen den bekannten Größen des (Dart)Sports. Auf der Bühne der „Darts-Arena“ lieferten sich die Darts-Stars spannende Duelle.

Weiterlesen

Die Erwachsenengruppe ist weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt.  Foto: privat
21

Remagen. Die Magic Dancers Remagen sind ein traditionsreicher Verein mit Herz, Leidenschaft und einer besonderen Geschichte. Gegründet im Jahr 1993, gingen sie ursprünglich aus einer Aerobic-Gruppe hervor. Über die Jahre entwickelten sie sich stetig weiter und sind seit 2025 als eigenständiger Verein organisiert. Heute stehen die Magic Dancers für Gemeinschaft, Kreativität und tänzerische Vielfalt – und das generationenübergreifend.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Symbolbild.
34

Aufgrund von Wartungsarbeiten muss´die Stromversorgung zeitweise eingestellt werden

Kein Strom in Sinzig-Westum und Löhndorf

Sinzig. Am Dienstag, 14. April, führt die Rhein-Ahr-AöR Arbeiten an der Wasserversorgung in Sinzig-Westum durch. Zur Sicherheit der Arbeiter muss dazu ein Mittelspannungskabel der Energienetze Mittelrhein (enm) zeitweise abgeschaltet werden.

Weiterlesen

Pfarrer Dr. Arno-Lutz Henkel.  Foto:privat
11

Allgemeine Berichte

EIN-Spruch: Fest(e) der Befreiung

Vom 01.-09. April wird die jüdische Pessach Woche begangen, die nahezu zeitgleich zusammenfällt mit der von den Christen begangene Kar- und Osterwoche. Durch Jesus bedingt hängen beide Festtraditionen, auch inhaltlich, miteinander zusammen.

Weiterlesen

Symbolbild. Foto: pixabay.com
310

Leserbrief zu „HeimatCheck: Bad Neuenahr: Zu viele unangeleinte Hunde im Stadtgebiet?“

Leserbrief: „Das ist keine Tierliebe, das ist Egoismus!“

Ich bin fast 75 Jahre alt. Seit meinem 17. Lebensjahr habe ich Hunde. Zwei dieser Hunde wurden von unangeleinten Hunden angefallen, und so schwer verletzt, dass sie nur durch hohe tierärztliche Kunst gerettet werden konnten. Beide hatten ihr Leben lang mit den Folgen zu kämpfen.

Weiterlesen

Rund um´s Haus
Daueranzeige
Kreishandwerkerschaft
Essen auf Rädern
Kreishandwerkerschaft
Anzeige "Rund ums Haus"
Maschinenbediener, Staplerfahrer
Vortrag: Arthrose des Hüft- und Kniegelenk
Kreishandwerkerschaft
Container Anzeige
Innovatives rund um Andernach
Stellenanzeige mehrere Stellen
Anzeigenauftrag FMP-1P9L0-AD-351131
Ostergrußanzeige
Anzeige Lange Samstage
Mitarbeiter IT-Administrator
Stellenanzeige Personalreferent/in
Stellenanzeige Kita