Allgemeine Berichte | 22.02.2023

Die „Große“ Reform des Betreuungsrecht

Was ändert sich für rechtliche Betreuer?

Am 2. März

Westerwaldkreis.Seit dem 01. Januar gibt es einige neue gesetzliche Regelungen für rechtliche Betreuer. Diese Regelungen sollen in einer Informationsveranstaltung zur Reform des Betreuungsrechts erläutert werden. Eine der wichtigsten Ziele der Reform ist die Stärkung der Rechte der betreuten Personen. Der Betreuer hat diese Wünsche umzusetzen - soweit möglich. Wie dies in die Praxis aussehen sollte und welche Grenzen es gibt, werden die Referenten der Betreuungsvereine in der Informationsveranstaltung erläutern und Beispiele aus der Praxis nennen.

Die Reform zielt auch auf eine größere fachliche Kompetenz der rechtlichen Betreuer ab. Ehrenamtliche Betreuer können mit einem der Betreuungsvereine eine Vereinbarung treffen. Die Betreuungsvereine bieten Fortbildungen und auch persönliche Beratung für die Führung der Betreuung an. Für neue ehrenamtliche Betreuer, die in keinem familiären oder sonstigen engen persönlichen Bezug zur betreuten Person stehen, ist dies verpflichtend.

Um Missbrauch vorzubeugen, wird vor der Bestellung zum Betreuer ein Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis sowie ein behördliches Führungszeugnis gefordert.

Auch die neuen Regelungen zur Thematik „Erstellung der Anfangs- und der Jahresberichte“ wird in der Veranstaltung vorgestellt werden. Selbstverständlich werden die Verantwortlichen auch für persönliche Fragen zur Verfügung stehen.

Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag, 02. März um 18.30 Uhr im Haus des Ortsvereins der AWO Wirges, Jahnstr. 9, 56422 Wirges.

Eine Anmeldung beim Betreuungsverein der AWO ist dringend unter der Tel. (0 26 02) 1 06 65 10 oder per E-Mail: awo@awo-westerwald-betreuung.de erforderlich.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

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