Allgemeine Berichte | 02.12.2016

Leistungen der Pflegeversicherung

Was bleibt, was ändert sich?

Informationsveranstaltung im Foyer der Rheinhalle Remagen am 14. Dezember

Remagen. Zur Veranstaltung „Pflegestärkungsgesetz II: Leistungen der Pflegeversicherung – Was bleibt, was ändert sich?“ lädt der Pflegestützpunkt Remagen-Sinzig am 14. Dezember ab 17.30 Uhr ins Foyer der Rheinhalle in Remagen, An der Alten Rheinbrücke herzlich ein.

Die beiden Referentinnen Uta Vogel und Ilhana Rascic vom Pflegestützpunkt werden für alle Fragen rund um das Pflegestärkungsgesetz II zur Verfügung stehen.

Uta Vogel: „Die Reform des Pflegeversicherungsgesetzes bringt ab 2017 eine Vielzahl an Veränderungen. So werden die Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt, auch Pflegegelder und Pflegesachleistungen sowie die Begutachtungsgrundlagen unterliegen einer Veränderung. Wir wollen an dem Abend einen Überblick über die neuen gesetzlichen Grundlagen geben.“ Für die kostenfreie Informationsveranstaltung ist keine Anmeldung erforderlich. Der Pflegestützpunkt ist eine neutrale, kostenfreie und vertrauliche Beratungsstelle rund um die Themen der Pflege, Versorgung und Finanzierung. Weitere Informationen beim Pflegestützpunkt Remagen-Sinzig, Lindenstraße 7, Tel. (0 26 42) 99 11 56, Fax: (0 26 42) 99 12 53, e-Mail: uta.vogel@pflegestuetzpunkte.rlp.de.

Pressemitteilung

Pflegestützpunkt Remagen-Sinzig

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