Das Waschen von Fahrzeugen, Wässern im Außenbereich und Befüllen von Pools ist deshalb bis auf Widerruf untersagt.
Wasserverschwendung wird geahndet
Kreis Ahrweiler. Einige Orte konnten an das vorhandene Leitungsnetz angebunden werden. Darüber hinaus ist Wasser zu den Hochbehältern transportiert worden.
Der Transport ist sehr aufwändig und zeitintensiv. Gleichzeitig handelt es sich um weniger Wasser als normalerweise in den Hochbehältern vorhanden ist.
Wasserverschwendung untersagt
Der Zweckverband Wasserversorgung macht deshalb nochmals deutlich, dass das Wasser, auch in den nicht von der Flutkatastrophe betroffene Gebieten, begrenzt ist. Das Waschen von Fahrzeugen, Wässern im Außenbereich und Befüllen von Pools ist deshalb bis auf Widerruf untersagt.
„Der Notstand ist noch nicht vorbei, außerdem brauchen wirausreichend Wasser für mögliche Brandfälle“, mahnt Theo Waerder, Geschäftsführer SWB Regional. Er weist darauf hin, zivilrechtlich gegen diejenigen vorgegangen wird, die sich nicht an die Anordnung zum Wassersparen halten.
Diese Orte müssen besonders sparsam sein
Ganz besonders ist Wassersparen in den Ortsgemeinden angesagt, in denen die Hochbehälter mit Wasserwagen befüllt werden. Das sind: Ahrbrück, Aremberg, Eichenbach, Fuchshofen, Hümmel, Ohlenhard, Reifferscheid, Rodder, Wershofen und Winnerath. Hier ist der Wasserverbrauch auf das absolut Notwendigste zu begrenzen.
Wasser vor Verzehr abkochen
Insgesamt bleibt das Abkochgebot bestehen, sofern Wasser zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken genutzt wird, es sei denn das Wasser kommt aus Flaschen. Zum Waschen und Reinigen kann das Wasser ohne Einschränkung genutzt werden. Wer mit Schlamm und Überschwemmungswasser in Berührung kommt, sollte die betroffenen Stelle reinigen, um Infektionen und Hautauschläge oder Erkrankungen des Magen-Darmtraktes zu vermeiden.
Die SWB Regional (Betriebsführerin des Zweckverbandes) arbeitet weiterhin mit Hochdruck an der Behebung der Probleme vor Ort. Pressemitteilung SWB Regional
