Allgemeine Berichte | 02.12.2021

Verbandsgemeinde Puderbach

Wasserzähler vor Frost schützen

Puderbach. Wasserleitungen und auch die Wasserzähler müssen im Winter besonders geschützt werden. Alle Kosten, die durch Frostschäden an Wasseranschlüssen, Wasserzählern und Wasserleitungen entstehen, müssen vom Anschlussinhaber getragen werden. Zu beachten ist: Rechtzeitig beschädigte Fensterscheiben und schlecht schließende Kellertüren instandsetzen. Türen und Fenster in der Nähe von Wasserleitungen und Wasserzählern immer geschlossen halten. Wasserzähler und freiliegende Wasserrohre in frostgefährdeten Räumen mit wasserabweisenden Isolierstoffen wie z.B. Kork oder Glaswolle umhüllen. Im Freien liegende Wasserzählerschächte dicht abdecken, mit Stroh ausfüllen oder hölzernen Zwischenboden einlegen. Bei strengem Frost: Zusätzlich Türen und Fenster in Kellern und in der Nähe von Wasserleitungen und Wasserzählern abdichten. Nachts und soweit möglich auch tagsüber Hauptabsperrhähne schließen, Steigwasserleitungen entleeren. Alle Zapfstellen kurz öffnen und nach dem Entleeren der Steigstränge sofort wieder schließen, notfalls die Leitungen bis zum Hauptabsperrhahn entleeren. Wer die Hausinnenleitungen wieder in Betrieb nehmen will, Wasser langsam zufließen lassen. Höchstgelegene Zapfstellen entlüften, Leerlaufhähne schließen. Nie eingefrorene Wasserleitungen mit der Lötlampe oder offenem Feuer auftauen. Einen Fachmann rufen. Entsprechende Handwerker nennen das Wasserwerk. Frostschäden an Hausanschlussleitungen beseitigt nur das Wasserwerk. Pressemitteilung der

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