ADD wacht über Sammlungen
Weihnachtszeit ist Spendenzeit
Rheinland-Pfalz. „Kommt meine Spende auch dort an wo sie soll?“ „Ist dieser Verein, dem ich gerade gespendet habe, auch seriös?“ „Was tun die mit dem gespendeten Geld?“ Diese Fragen stellen sich immer wieder, wenn man einige Münzen in die Spendendose geworfen hat. Insbesondere in der Vorweihnachtszeit wird man häufig um eine kleine oder auch größere Spende gebeten.
In Rheinland-Pfalz überwacht und überprüft die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) karitative Spendensammlungen und stellt so sicher, dass das Geld der Spenderinnen und Spender tatsächlich für den „guten Zweck“ verwendet wird.
Direkte Spendensammlungen beispielsweise an der eigenen Haustüre oder in der Fußgängerzone werden durch eine Sammlungserlaubnis legitimiert. Diese müssen bei den jeweiligen Stadt- oder Kreisverwaltungen beantragt werden oder bei der ADD, wenn es sich um landesweite Sammlungen handelt. Vor Erteilung der Erlaubnis findet eine Vorprüfung statt, bei der sich die Behörden davon überzeugen, dass eine seriöse Durchführung der Sammlung stattfindet und die eingesammelten Gelder tatsächlich dem entsprechenden karitativen Zweck zugeführt werden. Nach Beendigung der Sammlung müssen die gemeinnützigen Organisationen durch Vorlage von Nachweisen belegen, wie und wofür die Spenden verwendet wurden.
„Rheinland-Pfalz geht hier einen anderen Weg als die meisten anderen Bundesländer“, so ADD-Präsident Thomas Linnertz. „Unser Vorgehen dient in erster Linie dem Spenderschutz, aber kommt auch den seriösen Organisationen zugute, da so die Spendenbereitschaft aufrecht erhalten wird.“ Pressemitteilung der
ADD

Nicht nur Weihnachtszeit ist Spendenzeit.
Die Politik als "Verein" mit eigenen Gesetzen hat da so ihre eigenen Vorstellungen u. sieht Spendenzeit nicht termingebunden sondern dann angebracht wenn es eine Situation erfordert.Man erinnere sich an die Causa Hofmann-Göttig.Auch hier kam die Spende von Beck`s-Gnaden dort an wo sie sollte... ohne Prüfung durch die ADD.Seriösität war nicht gefragt,da es diese in diesem Verein eh nicht gibt.Auch wurde erst gar kein Antrag gestellt,wie es ansonsten bei "landesweiten" Sammlungen üblich ist u.gefordert wird.Denn ... da es sich um Steuergeld handelte,das man ja für so manchen angedachten angeblich "guten Zweck" (miss)braucht,hielt man das auch in diesem Fall nicht für erforderlich ebenso wie den Nachweis,dass das von der Bürgerschaft "gespendete" Geld eben diesem Zweck in Person von Hofmann-Göttig zugute kommt.Spenderschutz war aufgrund der Masse an Spendern automatisch gegeben,wie auch die Sicherheit einer weiteren Spendenbereitschaft.