Allgemeine Berichte | 25.01.2017

Vogelgrippe bei Wildvögeln im Landkreis Cochem-Zell

Weitere Verdachtsfälle

Region. In dieser Woche wurden nunmehr insgesamt fünf tote Schwäne am Moselufer im Bereich der Verbandsgemeinde Zell gefunden. Wie bereits bekannt, wurde bei zwei verendeten Schwänen durch das Landesuntersuchungsamt der Vogelgrippe-Virus H5N8 nachgewiesen. Die abschließenden Untersuchungsergebnisse des Friedrich-Loeffler-Instituts stehen jedoch weiterhin aus. Diese werden zeigen, ob es sich um die derzeit europaweit grassierende hochansteckende Variante des aviären Influenzavirus H5N8 handelt. Bei drei weiteren toten Schwänen besteht ebenfalls der Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion. Hier liegen jedoch noch keine Ergebnisse vor.

Die Kreisverwaltung Cochem –Zell hatte bereits im Dezember aufgrund der erhöhten Gefahr eine Aufstallung von Geflügel in einem Radius von 500 Metern um das Moselufer angeordnet.

Die Aufstallung ist wichtig, um die Geflügelhalter vor dem Eintrag der Geflügelpest zu schützen. Ein besonderes Risiko besteht durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel, insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und –Sammelplätzen. Daher wurde bereits in dem genannten Radius um das Moselufer eine Aufstallung angeordnet. Der Fund der toten Schwäne in diesem Bereich bestätigt die Notwendigkeit dieser Maßnahme. Die Aufstallungspflicht, die vorläufig bis Ende Januar befristet war, wird in der kommenden Woche verlängert.

Das Kreisveterinäramt weist darauf hin, dass die Geflügelhalter neben der Aufstallung insbesondere folgende Sicherheitsmaßnahmen zu beachten haben: Tragen von geeigneter Schutzkleidung; strikter Schuhwechsel vor dem Betreten der Ställe; Verwendung von geeigneten Desinfektionsmatten und -bädern zu Stiefelbehandlung vor dem Stallzugang; hygienische Reinigung der Hände vor dem Kontakt mit den Tieren des Bestandes.

Die Übertragung des Virus erfolgt in der Regel nicht über die Luft, sondern durch einen direkten Kontakt mit den infizierten Tieren oder durch den Kontakt mit verunreinigten Materialen wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Schutzkleidung sowie Fahrzeugen. Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Cochem-Zell

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