Allgemeine Berichte | 27.01.2017

Welches Dorf schafft´s aufs Siegertreppchen?

„Unser Dorf hat Zukunft“ und „Dorfverschönerung durch Vereine“ Bewerbungen für die Teilnahme einreichen - Preise winken

Die Gestaltung von Plätzen und Dorfmittelpunkten ist nicht nur eine optischeAufwertung: Sie fördert auch die Möglichkeiten, miteinander im Gespräch zu bleiben.

KREIS MYK. Der Startschuss für den Landeswettbewerb 2017 im Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ ist gefallen. Damit beginnt die dreistufige Runde auf Kreis-, Gebiets- und Landesebene, die sich in 2018 und 2019 fortsetzt. Die Anmeldefrist für den diesjährigen Landeswettbewerb endet am 10. März. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die teilnehmenden Ortsgemeinden ihre Bewerbungsunterlagen bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz eingereicht haben. Im Kreis geht ebenfalls der Wettbewerb „Dorfverschönerung durch Vereine“ in eine neue Runde. Bewerbungsschluss ist der 13. April.

„Wir arbeiten seit Jahren erfolgreich daran, die Lebensqualität in unseren Dörfern zu erhalten und zu verbessern“, erklärt Landrat Dr. Alexander Saftig. „Die Fortschritte in jeder einzelnen Gemeinde sind wichtig für die Entwicklung des Landkreises insgesamt: Mayen-Koblenz muss als Lebensmittelpunkt für seine Menschen attraktiv bleiben. Wenn wir unsere Dörfer als Wohn-, Kultur- und Arbeitsräume gut entwickeln, dann bestehen auch gute Chancen, dass Menschen aus anderen Regionen sagen: Da will ich leben.“

Der Wettbewerb fördert das bürgerschaftliche Engagement, die Mitwirkungsbereitschaft in Vereinen, Arbeitskreisen, Gruppen oder Organisationen, die Verantwortung übernehmen, Ideen entwickeln, aktiv und kreativ tätig sind.

Teilnahmeberechtigt am Kreiswettbewerb sind alle Ortsgemeinden mit überwiegend dörflichem Charakter und bis zu 3000 Einwohnern sowie Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3000 Einwohnern, die vom übrigen besiedelten Gemeindegebiet räumlich klar getrennt sind und eine geschlossene Ansiedlung bilden. Mit dem diesjährigen Landeswettbewerb beginnt die dreijährige Runde auf Kreis-, Gebiets- und Landesebene. Die Antragsunterlagen müssen bis zum 10. März an das Referat Dorferneuerung eingegangen sein. Die Besichtigung der Gemeinden im Kreisentscheid wird voraussichtlich ab Anfang bis Mitte Mai erfolgen: „Wir melden die Siegergemeinden der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier bis 17. Mai. Die ADD startet dann voraussichtlich Anfang Juni mit der Durchführung des Gebietsentscheids, der dann in den Landesentscheid mündet, der vom Ministerium des Innern und für Sport Durchgeführt wird. Mittlerweile verfügen 98 Ortsgemeinden/Ortsteile im Landkreis Mayen-Koblenz über ein abgestimmtes Dorferneuerungs- oder Dorfentwicklungskonzept. Seit 1993 wurden im Landkreis 20 Gemeinden und Ortsteile als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt in der Dorferneuerung anerkannt, von denen zur Zeit noch 3 Gemeinden aktuell im Anerkennungszeitraum sind. In vielen dieser Gemeinden wurden zahlreiche Dorferneuerungsprojekte entwickelt, auf den Weg gebracht und umgesetzt. Für den Landrat stehen diese Aktivitäten in engem Zusammenhang mit dem Kreisentwicklungskonzept, das vom Kreistag in 2012 erstmals beschlossen und zwischenzeitlich mehrfach fortgeschrieben wurde. „Erstes Ziel dieses Konzepts ist die gleichwertige Entwicklung der Teilräume unseres Landkreises. Das geht nicht ohne die Dörfer und ihre gewachsene Strukturen. Diese Strukturen können wir trotz abnehmender Bevölkerungszahlen erhalten, wenn wir die Grundversorgung sichern, für Bildung auch im ländlichen Raum sorgen und das Erscheinungsbild unserer Gemeinden pflegen. Das wird uns insbesondere dann gelingen, wenn wir weiterhin durch bürgerschaftliches Engagement die Vitalität unserer Dörfer erhalten.“

Um eine breite gesellschaftliche Basis zu erzeugen, wurden und werden in vielen Gemeinden Dorfmoderationen durchgeführt, um Dorfentwicklungskonzepte unter Beteiligung der Bürger fortzuschreiben und damit die Zukunftsperspektiven zu verbessern und die Lebensverhältnisse in den Dörfern zu steigern. Das geht Hand in Hand mit dem Wettbewerb „Dorfverschönerung durch Vereine“, mit ihm wird seit 1977 das bürgerschaftliche Engagement besonders gewürdigt. Voraussetzung für die Teilnahme von Dorfgemeinschaften, Vereinen oder Gruppen ist, dass sich auch die jeweilige Gemeinde am Kreis- und Landeswettbewerb 2017 beteiligt.

Angemeldet werden können nur Maßnahmen, die von wesentlicher Bedeutung für das Dorfbild und die Dorfgemeinschaft und zum Zeitpunkt der Besichtigung durch die Kreiskommission fertiggestellt sind. Meldeschluss ist der 13. April. „Gemeinschaftliche Aktivitäten motivieren und mobilisieren die Dorfbewohner, selbst an der Gestaltung ihres Lebensraumes mitzuwirken. Das stärkt das Gemeinschaftsleben und hilft, das Leben im ländlichen Raum zukunftsfähig und lebenswert zu gestalten“, so der Landrat.

Weitere Informationen:

Mehr Informationen zu den Wettbewerben unter Telefon 0261/108-469 oder per Email stephan.konzer@kvmyk.de .

Wer die Dörfer – wie hier in Nachtsheim -gestaltet, erhält sie als attraktiven Lebensraum in der ländlichen Region.

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Die Gestaltung von Plätzen und Dorfmittelpunkten ist nicht nur eine optische Aufwertung: Sie fördert auch die Möglichkeiten, miteinander im Gespräch zu bleiben.

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