Allgemeine Berichte | 08.09.2020

Neues Angebot des Hospiz-Vereins Rhein-Ahr für Menschen in Alten- und Pflegeheimen

Wenn „alles tun“ zu viel ist

Ethikberaterin Petra Münch unterstützt bei der Suche nach Lösungen für Fragen im Umgang mit Schwerstkranken

Ethikberaterin Petra Münch (links) und die Vorsitzende des Hospiz-Vereins Rhein-Ahr, Ulrike Dobrowolny (rechts). Foto: Hospiz-Verein Rhein-Ahr

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Soll die Medizin alles tun, was sie kann? Wie geht man um mit den Grenzen, an denen Menschen sagen „Bis hierher und nicht weiter“? Behandeln um jeden Preis? Das sind ethische Fragen, bei denen der Hospiz-Verein Rhein-Ahr Menschen im Kreis Ahrweiler helfen möchte. Deshalb bietet er die Dienste von Petra Münch an. Als Netzwerkerin des Hospiz-Vereins Rhein-Ahr ist sie regelmäßig in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern unterwegs und kennt die Problematik als ausgebildete Krankenschwester, Qualitätsmanagement-Beauftragte sowie Stations- und Pflegedienstleitung. Nach entsprechender fachlicher Ausbildung steht sie nun als „Ethikberaterin im Gesundheitswesen“ zur Verfügung für ethische Fallbesprechungen in Alten-, Kranken- und Pflegeeinrichtungen.

Was ist eine „Ethische Fallbesprechung“?

Es ist eine Methode zum Umgang mit Konflikten im Gesundheitsbereich, in der Altenhilfe und in der Betreuung am Lebensende, die ich als Ethikberaterin moderiere. Da geht es um die Sinnhaftigkeit einer Behandlung oder um eine Therapieverlängerung oder auch um das, was ein Patient wollen würde, wenn er sich noch dazu äußern könnte. Wenn ein Mensch nicht mehr bei Bewusstsein oder dement ist oder es keine Patientenverfügung gibt, ist es eine große Herausforderung herauszufinden, was dessen mutmaßlicher Wille ist.

Nennen Sie einige Konflikte, die Thema sein könnten.

Ethische Konflikte treten auf, wenn etwa ein Patient seine Medikamente nicht mehr einnehmen will. Oder er möchte nicht mehr essen. Dann stellt sich oft die Frage, ob eine PEG, eine sogenannte Magensonde, gelegt werden soll. Es kann aber auch um die Fixierung eines Patienten gehen: Wenn er beispielsweise mit einem Gurt aus dem Aufstehen aus dem Bett gehindert werden soll, weil er das immer wieder versucht und dabei schon gestürzt ist; andererseits aber aggressiv auf jede Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit reagiert. Oder aktuell in der Corona-Krise: Wenn ein Heimbewohner sich komplett isoliert fühlt, weil er keinen Besuch mehr bekommen darf und nach eigener Aussage eher die Ansteckungsgefahr in Kauf nähme als weiter an Depressionen zu leiden.

Wer kann sich an den Hospiz-Verein wenden, um Ihre Hilfe in Anspruch zu nehmen?

Jede Person, die an der Versorgung beteiligt ist und ein ethisches Problem hat, kann eine ethische Fallbesprechung anregen. Dies können z.B. An- oder Zugehörige, Pflegekräfte, behandelnde Ärzte, Betreuer, Seelsorger sein. Pflegekräfte etwa sind immer häufiger mit schwerem Leiden, Demenz und Siechtum im hohen Alter konfrontiert. Auch wegen Personal- und Zeitmangels sind sie oft einem hohen Druck, auch emotionaler Art, ausgesetzt. Manchmal leiden sie vielleicht auch unter ihrem Eindruck, dass eine Behandlung einem Patienten nicht gut tut, fühlen sich aber zugleich verpflichtet, alles zu tun, um dessen Leben zu „retten“ oder die ärztlichen Vorgaben zu erfüllen.

Wie gehen Sie vor?

Alle Beteiligten, vom Arzt über die Pflegekräfte bis zu den Angehörigen, kommen unter meiner Moderation an einem Tisch zusammen. Und das möglichst zeitnah, weil die Zeit in den betreffenden Angelegenheiten oft drängt. Wir suchen nach einer für alle Beteiligten nachvollziehbaren Entscheidung. In deren Fokus stehen der Respekt der Autonomie, der Wille und die Werteüberzeugung des Betroffenen. Ziel ist, eine für alle Beteiligten tragbare Lösung zu finden, denn diese müssen damit umgehen und (weiter)leben. Die ethische Fallbesprechung hat eine beratende, empfehlende und klärende Funktion. Die Verantwortung für die Behandlung bleibt aber beim behandelnden Arzt.

Wie sind Sie für Ihre Aufgabe geschult worden?

Die Ausbildung zur „Ethikberaterin im Gesundheitswesen“ fand in Ludwigshafen beim „Zentrum für Ethik, Führung und Organisationsentwicklung im Gesundheitswesen“ (ZEFOG) statt. Die Zertifizierung erfolgte durch die „Akademie für Ethik in der Medizin“ (AEM). Die Ausbildung umfasste in vier Modulen statt und 60 Stunden in Theorie und Praxis.

Wer trägt die Kosten für die ethischen Fallbesprechungen, die Sie ab sofort im Kreis Ahrweiler anbieten?

Die Kosten für diese Ethikberatungen trägt der Hospiz-Verein Rhein-Ahr. Dieser sieht darin auch eine Aufgabe in der Begleitung und Beratung von schwerstkranken und sterbenden Menschen und deren Zu- und Angehörigen. Möglich gemacht haben, dieses Angebot unter anderem die Spenden und Zuwendungen von Bürgern im Kreis Ahrweiler für den Hospiz-Verein.

Weitere Infos beim Hospiz-Verein, Tel. (0 26 41) 20 77 969, www.hospiz-rhein-ahr.de, E-Mail: info@hospiz-rhein-ahr.de

Ethikberaterin Petra Münch (links) und die Vorsitzende des Hospiz-Vereins Rhein-Ahr, Ulrike Dobrowolny (rechts). Foto: Hospiz-Verein Rhein-Ahr

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