Allgemeine Berichte | 24.06.2019

Die Kreisverwaltung Westerwald informiert

Wespen, Bienen, Hummeln, Hornissen sind geschützt

Entfernen von Nestern zieht Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich

Wespen gehören zu den geschützten Arten. Darauf weist die Kreisverwaltung hin. Foto: Pressestelle der Kreisverwaltung

Montabaur. Jedes Jahr erreichen die Untere Naturschutzbehörde des Westerwaldkreises Anrufe aus der Bevölkerung mit der Bitte, störende Nester von Wespen, Bienen, Hummeln und Hornissen entfernen zu dürfen.

Diese Insekten gehören nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Tierarten. Dies hat zur Folge, dass es verboten ist, diese Tiere zu fangen, zu verletzen, zu töten, die Nist-, Wohn-, oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Sollte sich dennoch die Notwendigkeit ergeben, Nester dieser Tierarten entfernen zu müssen (zum Beispiel Hornissennest im Rollladenkasten des Kinderzimmers), bedarf es hierzu einer besonderen Genehmigung (Befreiung) von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Jutta Ott, Tel. (02 61) 1 20 22 07, E-Mail: jutta.ott@sgdnord.rlp.de.

Müssen Wespennester entfernt werden, weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass in diesem Fall keine Befreiung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord erforderlich ist. Sie dürfen aber dennoch weder mutwillig beunruhigt noch ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden. Deshalb sollten Fachleute Wespennester entfernen.

Egal, ob Wespen-, Bienen-, Hummel- oder Hornissennester; sollte ungerechtfertigterweise ein Nest entfernt werden, droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Westerwald

Wespen gehören zu den geschützten Arten. Darauf weist die Kreisverwaltung hin. Foto: Pressestelle der Kreisverwaltung Foto: TANNENBERG

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