Allgemeine Berichte | 28.05.2021, 15:31 Uhr

Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises

Wespen, Bienen, Hummeln und Hornissen

Bienen, Hummeln (alle heimischen Arten) und Hornissen unterliegen nach dem Bundesnaturschutzgesetz den besonders geschützten Tierarten.Foto: privat
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Rhein-Lahn-Kreis.Jetzt kommen sie. Wie jedes Jahr. Und jedes Jahr erreichen die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Lahn-Kreises Anrufe aus der Bevölkerung mit der Bitte, störende Nester der vorgenannten Insekten entfernen zu dürfen. Aus diesem Grund möchte die Kreisverwaltung einige Informationen zur Rechtslage zu der vorgenannten Problematik geben.

Bienen, Hummeln (alle heimischen Arten) und Hornissen unterliegen nach dem Bundesnaturschutzgesetz den besonders geschützten Tierarten. Dies hat zur Folge, dass es verboten ist, diese Tiere zu fangen, zu verletzen, zu töten, die Nist-, Wohn-, oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Sollte sich dennoch die Notwendigkeit ergeben, Nester dieser Tierarten entfernen zu müssen (z.B. Hornissennest im Rollladenkasten des Kinderzimmers), bedarf es hierzu einer besonderen Genehmigung (Befreiung) von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Frau Ott, Tel. (02 61) 1 20 22 07, E-Mail: jutta.ott@sgdnord.rlp.de.

Sofern die Notwendigkeit besteht, Wespennester entfernen zu müssen, weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass diese nicht dem besonderen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes unterliegen, d.h. eine Befreiung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ist nicht erforderlich. Diese dürfen aber dennoch aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes weder mutwillig beunruhigt noch ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden. Deshalb sollten auch in den Fällen der Entfernung von Wespennestern Fachleute die notwendigen Arbeiten durchführen.

Egal, ob Wespen-, Bienen-, Hummel- oder Hornissennester. Sollte ungerechtfertigter Weise ein Nest entfernt werden, droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Auskünfte erteilt auch die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Herr Hübner, Tel. (0 26 03) 97 23 70.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung des

Rhein-Lahn-Kreises

Bienen, Hummeln (alle heimischen Arten) und Hornissen unterliegen nach dem Bundesnaturschutzgesetz den besonders geschützten Tierarten.Foto: privat

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