Naturschutzinitiative klagt gegen Entscheidung des Umweltministeriums
Westerwald: Genehmigung für Wolfabschuss außer Kraft
Westerwald. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat aufgrund der Klage der Naturschutzinitiative e.V. (NI) vom 06.12.2024 mit Beschluss vom 06.12.2024 die Genehmigung zum Abschuss eines Wolfes (GW1896m) außer Kraft gesetzt und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der NI gegen die Ausnahmegenehmigung der SGD Nord vom 4. Dezember 2024 bis zur erstinstanzlichen Entscheidung über den vorliegenden Eilantrag wiederhergestellt.
Quelle: Naturschutzinitiative e.V. (NI)
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