Allgemeine Berichte | 26.03.2021, 12:26 Uhr

Neue Schutzmaßnahmen seit 25. März sollen Zahl der Neuinfektionen reduzieren

Westerwaldkreis muss neue Allgemeinverfügung erlassen

Foto: Gerd Altmann @pixabay

Westerwaldkreis. Nachdem die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Westerwaldkreis an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 100 gestiegen ist, sind auf Anordnung des Landes ergänzende Vorschriften zur 18. Corona-Bekämpfungsverordnung (18. CoBeLVO) erforderlich. Die ergänzenden Vorschriften sind in einer Allgemeinverfügung zusammengefasst, die Landrat Schwickert mit Wirkung ab dem 25. März 2021, 0.00 Uhr, erlassen hat. Die Inhalte der Allgemeinverfügung wurde durch das Land als Anlage zur 18. CoBeLVO vorgeben.

Gewerbliche Einrichtungen müssen wieder schließen und auf „Terminshopping“ umstellen

Gewerbliche Einrichtungen müssen grundsätzlich wieder für den Kundenverkehr schließen. Auch die Außengastronomie – sofern bereits geöffnet – muss wieder schließen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig. Auch zulässig ist das Öffnen für einzelne Kunden nach vorheriger Einzelterminvergabe unter bestimmten Auflagen. Von den Schließungen ausgenommen sind: Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte, Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Großhandel, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte.

Keine körpernahen Dienst- leistungen und kein Mannschafts- und Kontaktsport

Körpernahe Dienstleistungen müssen wieder schließen, wenn das Abstandsgebot der Landesverordnung nicht eingehalten werden kann, bspw. in Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnlichen Betrieben. Erlaubt sind Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen. Friseure dürfen geöffnet bleiben. Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.

Erstmals Ausgangssperre im Westerwaldkreis

Ab Mitternacht, 25. März 2021, gilt dann im gesamten Westerwaldkreis auch erstmals eine Ausgangssperre im Zeitraum von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr am Folgetag. Das eigene Haus oder die eigene Wohnung darf in diesem Zeitraum dann nur mit triftigem Grund verlassen werden, wie z.B. zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten, zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum oder zur Inanspruchnahme von akut notwendigen medizinischen oder veterinärmedizinischen Versorgungsleistungen. Auch der Besuch von Ehegattinnen und Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten, von Verwandten in gerader Linie, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich sind während der Ausgangssperre gestattet. Erlaubt ist ebenfalls die Begleitung und Versorgung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen und Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich des Ausführens (lediglich eine Person). Die Ausübung der Jagd zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung von Tierseuchen unter Beachtung des Hygienekonzepts „Jagd“ ist auch als Ausnahme zur Ausgangssperre geregelt.

Keine Änderungen bei Schulen und Kindertagesstätten

Diese Allgemeinverfügung berührt nicht die aktuell geltende Situation in Kitas und Schulen, da der Westerwaldkreis hier die zu erwartenden Regelungen des Landes RLP abwarten wird.

Keine Spielräume

Landrat Schwickert bedauert, dass die Westerwälderinnen und Westerwälder sich nunmehr wieder auf neue Regelungen einstellen müssen. „Aber wir haben leider keinerlei Spielräume. Die Vorgaben des Landes zwingen uns dazu, bei einer an drei Tagen hintereinander den Wert von 100 übersteigenden Inzidenz, die entsprechende Allgemeinverfügung zu erlassen“, so der Westerwälder Landrat. Schwickert appelliert an Bund und Land Maßnahmen zu finden, die den Menschen wieder Perspektiven bieten und aus dem Lockdown führen. „Aber jetzt haben wir auch im Westerwaldkreis erst einmal die dritte Welle vor der Brust. Ich hoffe, dass wir diese auch wieder wie die ersten beiden Wellen einigermaßen glimpflich meistern.“ Dazu wiederholt der Landrat nochmals seine eindringliche Bitte: „Es ist für alle mühsam und viele können es nicht mehr hören, aber zum Selbstschutz und zum Schutz anderer und damit zur Eindämmung der Pandemie müssen wir uns solidarisch an die geltenden Regeln halten.“ Die neue Allgemeinverfügung trat am 25. März 2021 in Kraft und gilt zunächst bis 11. April 2021. Die aktuelle Allgemeinverfügung ist unter www.westerwaldkreis.de einzusehen. Bei Fragen zur Allgemeinverfügungen senden Sie bitte eine E-Mail an rechtsfragen.corona@westerwaldkreis.de.

Pressemitteilung des

Westerwaldkreises

Foto: Gerd Altmann @pixabay

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Bildergalerien
Holz Loth-Entsorgung
Imageanzeige Werbeplan 2026
Bestellung Nr. 4300003040 - W100 - 606  // Motiv EDL
Messezeitung Rheinbacher Ausbildungsmesse
Rheinbacher Ausbildungsmesse
Rheinbacher Ausbildungsmesse
Ausbildungsmesse Rheinbach
Rheinbacher Ausbildungsmesse
Empfohlene Artikel
Im Rahmen der Veranstaltungsreiche „Medizin verstehen“ informiert Dr. Thomas Lepping (Chefarzt Akutgeriatrie und Frührehabilitation, li.) über typische Anzeichen, mögliche Auslöser sowie Vorbeugung und Behandlung von Delir-Zuständen.  Foto: Joachim Gies | Marienhaus
79

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Operation ist gut verlaufen, doch plötzlich ist die 90-jährige Patientin nicht mehr wiederzuerkennen: Sie ist unruhig, verweigert Medikamente und fragt nach ihrem bereits verstorbenen Ehemann. „Hinter der plötzlich auftretenden Verwirrtheit kann ein akutes Delir stecken“, erklärt Dr. Thomas Lepping, Chefarzt der Akutgeriatrie und Frührehabilitation am Krankenhaus Maria Hilf in Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Weiterlesen

Das Band wird durchschnitten – die Wiederaufbaumaßnahmen in der Niederhut sind abgeschlossen.
72

Bad Neuenahr-Ahrweiler. „Heute ist ein besonderer Tag für unsere Stadt, denn man kann mit Fug und Recht sagen, dass die Niederhutstraße eine Hauptschlagader von Ahrweiler ist. Ein wichtiges Zeichen für den Fortschritt unseres Wiederaufbaus, denn diese Straße ist weit mehr, als Asphalt, Pflaster und neue Leitungen. Sie ist ein Teil der Innenstadt Ahrweilers, ein Ort der Begegnung und des täglichen Lebens.

Weiterlesen

Gegen das Verschwindenlassen von Menschen, insbesondere in El Salvador und Nicaragua, richtete sich ein Infostand der Neuwieder Gruppe von Amnesty International.
31

Neuwied. Gegen das Verschwindenlassen von Menschen, insbesondere in El Salvador und Nicaragua, richtete sich ein Infostand, den die Neuwieder Gruppe von Amnesty International aufgebaut hatte. Die AI Aktivisten prangerten vor allen Dingen diese Menschenrechtsverletzung in Diktaturen an, und sendete eine Petition an die Regierungsstelle von El Salvator, zu deren Unterschrift aufgerufen wurde und viele Passanten diese Form des Protestes mit ihrer Unterschrift unterstützten.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Symbolbild. Foto: Pixabay.com
2582

Für rund zweieinhalb Stunden blieb es dunkel:

05.09.: Langer Stromausfall in Remagen und Sinzig

Sinzig/Remagen. Am Samstagabend kam es um 20.07 Uhr zu einem Kurzschluss im Bereich der Umspannanlage Sinzig. In der Folge fiel im Bereich von 31 Netzstationen der Strom aus. Betroffen waren Haushalte in Sinzig und Remagen.

Weiterlesen

Symbolbild.
1620

Nach dem Crash flüchtete der Verursacher zunächst zu Fuß von der Unfallstelle

07.09.: Kreis AW: Britischer Autofahrer missachtet Rechtsverkehr: Verletzte und Totalschaden nach Frontalkollision

Quiddelbach. Der Fahrer eines britischen Pkw befuhr am Freitagabend gegen 19:40 Uhr die B 257 von Quiddelbach kommend in Fahrtrichtung Müllenbach. Dabei nutzte er über einen längeren Zeitraum den linken Fahrstreifen. Ausgangs einer Linkskurve oberhalb von Quiddelbach kollidierte der schwarze Pkw frontal mit einem entgegenkommenden Fahrzeug.

Weiterlesen

Nach der Flut bewiesen Gisela Dieringer und Brigitte Gafinen Durchhaltevermögen.
1202

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Nach mehr als 150 Jahren endet eine außergewöhnliche Familien- und Unternehmensgeschichte: Das traditionsreiche Schuhhaus Rollmann in Bad Neuenahr schließt seine Türen. Damit verliert die Innenstadt ein Geschäft, das für Generationen von Kundinnen und Kunden weit mehr war als nur ein Ort zum Schuheinkaufen, sondern einen Platz für Begegnungen und Gespräche. Nun haben sich die...

Weiterlesen