Rhein-Lahn-Kreis
Wichtige Hinweise für Bienenhalter
Rhein-Lahn-Kreis. Die Imkerei ist auch im Rhein-Lahn-Kreis ein beliebtes Hobby. Und ständig kommen neue Bienenfreunde hinzu, die ihre eigenen Bienen halten wollen. Doch das Halten von Bienen muss spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes angezeigt werden. Darauf machen Dr. Gerwin Dietze, Leiter der Veterinärabteilung der Kreisverwaltung Rhein-Lahn, und Horst Klos, Vorsitzender des Kreisimkervereins, gemeinsam aufmerksam.
Die zuständige Behörde – im Rhein-Lahn-Kreis ist dies die Kreisverwaltung – erfasst dann die angezeigten Bienenhaltungen unter Erteilung einer zwölfstelligen Registernummer und legt hierüber ein Register an. „Mithilfe der Anzeigepflicht bzw. Registrierung erhält die Behörde vor allem im Seuchenfall die für die Seuchenbekämpfung notwendigen Informationen“, so weiß Horst Klos.
Wichtig ist es zu wissen: Der Besitzer oder die Personen, die mit der Beaufsichtigung, Wartung und Pflege der Bienenvölker betraut sind, haben für Bienenvölker, die an einen anderen Ort verbracht werden, unverzüglich nach dem Eintreffen am neuen Standort der zuständigen Behörde eine amtstierärztliche Bescheinigung vorzulegen. Aus der Bescheinigung (die nicht vor dem 1. September des vorhergehenden Kalenderjahres ausgestellt und nicht älter als neun Monate sein darf) muss hervorgehen, dass die Bienen als frei von Amerikanischer Faulbrut befunden worden sind und der Herkunftsort der Bienen nicht in einem Faulbrut-Sperrbezirk liegt. Dies gilt aber nicht bei Bienenvölker, die nur vorübergehend an einen anderen Ort verbracht werden: Hier genügt am Bienenstand ein Schild mit Namen und Anschrift sowie der Zahl der Bienenvölker.
Diese und einige weitere Vorschriften, die beachtet werden müssen, darunter Hinweise zur Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse, hat Horst Clos in einem Merkblatt für Bienenhalter zusammengefasst und erläutert. Dieses Merkblatt liegt bei den Vorsitzenden der Imkervereine im Rhein-Lahn-Kreis vor, es kann aber auch im Internet unter www.imkerverein-nastätten.de (Stichwort: Wissenswertes) heruntergeladen werden. Weitere Informationen gibt es auch beim Vorsitzenden des Kreisimkervereins Rhein-Lahn, Horst Clos, Schulstraße 8, 56357 Berg, Tel. (0 67 72)16 95, oder der Veterinärabteilung der Kreisverwaltung unter der E-Mail-Adresse referat81@rhein-lahn.rlp.de.
Pressemitteilung des
Rhein-Lahn-Kreises
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