Öffentliche Sitzung des Kreisrechtsausschusses
Widerspruch des Windkraftinvestors abgelehnt
Rhein-Lahn-Kreis. Zu Recht hat die Bau- und Umweltabteilung den Bauantrag eines Windkraftinvestors abgelehnt. Dies entschied jetzt der Kreisrechtsausschuss in öffentlicher Sitzung.
Der Investor hatte bei der Kreisverwaltung einen Bauantrag für acht Windkraftanlagen im Gebiet „Höchst“ gestellt.
Da aber die eingereichten Unterlagen nicht für eine abschließende Prüfung ausreichten, wurde dem Antragssteller eine Frist gesetzt, in der die fehlenden Unterlagen vorgelegt beziehungsweise nachgereicht werden sollten.
Als dies nicht geschah, der Bauantrag aber auch nicht zurückgezogen wurde, wurde der Bauantrag von der Kreisverwaltung Ende Oktober 2016 abgelehnt.
Dagegen hatte der Antragsteller beim Kreisrechtsausschuss Widerspruch eingelegt. Dieser wurde in einer öffentlichen Sitzung des Kreisrechtsausschusses unter Leitung von Kreisoberverwaltungsrätin Barbara Roth am Donnerstag, 21. September behandelt, wobei beide Seiten (Antragssteller/Investor und Bauabteilung der Kreisverwaltung) ausführlich Gelegenheit hatten, ihre Sicht des Sachverhaltes darzulegen. Anschließend hat sich der Kreisrechtsausschuss (Vorsitzende und zwei Beisitzer) zu einer nichtöffentlichen Beratung zurückgezogen – mit dem Ergebnis:
Der Widerspruch wurde zurückgewiesen. Dies wurde den beiden beteiligten „Seiten“ am Donnerstag, 12. Oktober schriftlich mitgeteilt.
Der unterlegene Widerspruchsführer hat nun die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Klage vorm Verwaltungsgericht in Koblenz gegen die Kreisverwaltung zu erheben.
Die Begründung für die Entscheidung des Kreisrechtsausschusses ergibt sich aus dem oben Gesagten: weil die Unterlagen nicht vollständig waren und auch der Aufforderung, die benötigten Unterlagen nachzureichen bzw. den Antrag zurückzuziehen, nicht nachgekommen wurde.
Pressemitteilung
des Rhein-Lahn-Kreises
