Allgemeine Berichte | 10.10.2018

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Wie Briten Deutsche werden können

Einbürgerungsbehörde informiert über rechtliche Bestimmungen

Kreis MYK. Der sogenannte „Brexit“ ist in aller Munde und die geplante Beendigung der Mitgliedschaft des Vereinigten Königreiches in der Europäischen Union (EU) am 29. März 2019 rückt näher. Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz informiert nun die 133 im Landkreis wohnenden britischen Staatsangehörigen über die Möglichkeiten der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband und deren Auswirkungen auf die bisher bestehende britische Staatsangehörigkeit.

Eine Einbürgerung ist meist ein länger dauerndes Verfahren, sodass britische Staatsbürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit anstreben, frühzeitig ein Beratungsgespräch in der Einbürgerungsbehörde vereinbaren sollten, um dann einen Antrag auf Einbürgerung nach Deutschland stellen zu können. „Solange das Vereinigte Königreich Mitglied der EU ist, also bis zum 29. März, werden Briten unter Fortbestand der britischen Staatsagehörigkeit eingebürgert“, erklärt Patrick Kocab von der Einbürgerungsbehörde. Dabei kommt es auf den Tag der tatsächlichen Einbürgerung an, nicht auf den Tag der Antragstellung. Ab dem 30. März können britische Staatsangehörige grundsätzlich nicht mehr unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden. „Die britische Staatsangehörigkeit müsste dann also aufgegeben werden. Zumindest sieht das die zurzeit geltende Rechtslage vor“, ergänzt Kocab. Seit 2015 wurden 31 Briten im Landkreis Mayen-Koblenz eingebürgert.

Mehr Infos bei der Einbürgerungsbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter www.kvmyk.de oder Tel. (02 61)10 86 36.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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