Allgemeine Berichte | 07.10.2022

Zensus 2022

Wiederholungsbefragung läuft

Ein kleiner Teil der Befragten wird zur Qualitätssicherung erneut für ein kurzes Interview kontaktiert

Neuwied. Seit rund drei Monaten laufen die Befragungen für den Zensus 2022. Die persönlichen Befragungen der Haushalte und an Wohnheimen sind größtenteils abgeschlossen. Ein kleiner Teil der bereits Befragten wird erneut für ein kurzes persönliches Interview kontaktiert. Diese Wiederholungsbefragung dauert nur etwa fünf Minuten. Im Landkreis Neuwied betrifft dies etwa 600 zufällig ausgewählte Personen an 178 Anschriften. Das entspricht rund vier Prozent der Befragten der Haushaltebefragung und der Wohnheimbefragung.

Ziel ist Qualitätsbewertung der Ergebnisse

„Die Wiederholungsbefragung ist EU-weit vorgeschrieben und dient der nachträglichen Qualitätsbewertung der Ergebnisse beim Zensus 2022 im Hinblick auf die ermittelten Bevölkerungszahlen. Die Angaben aus der Wiederholungsbefragung werden mit den vorher gemachten Angaben abgeglichen. Auf diese Weise wird geprüft, ob alle Personen an den zufällig ausgewählten Anschriften erfasst wurden“, erklärt Landrat Achim Hallerbach. Die Wiederholungsbefragung läuft etwa bis Anfang November.

Auskunftspflicht bei der Befragung

Die Interviewerinnen und Interviewer erfragen Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum und ob neben der Hauptwohnung eine weitere Wohnung in Deutschland bewohnt wird. Wie bei der ersten Befragung besteht auch bei der Wiederholungsbefragung eine gesetzliche Auskunftspflicht. Die Auskunftspflicht ist nicht durch die bereits erfolgte Auskunft in der ersten Befragung erfüllt.

Termin wird wieder schriftlich angekündigt

Der Ablauf der Wiederholungsbefragung gleicht dem der ersten Befragung. Die Interviewer des Zensus kündigen den ausgewählten Haushalten den persönlichen Befragungstermin für die Wiederholungsbefragung schriftlich an. Es handelt sich dabei nicht um dieselben Interviewer wie beim Erstinterview. Zum persönlichen Termin weisen sich die Interviewer wie bereits bei der Erstbefragung mit einem Ausweis für Erhebungsbeauftragte in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis aus, zum Beispiel einem Personalausweis oder einem Reisepass. Die kurze Befragung kann ebenfalls an oder vor der Tür erledigt werden.

Weitere Informationen zum Zensus 2022 auf www.zensus2022.de.

Pressemitteilung der

Stadt Neuwied

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