Zwölf Teilnehmende informierten sich in Bad Neuenahr-Ahrweiler
„Workshop zur Erstellung einer Patientenverfügung“
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Zum „Workshop „Patientenverfügung für ehrenamtliche Betreuer:innen und Vorsorgebevollmächtigte“ hatte der SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. Mitte Mai in die Familienbildungsstätte Bad Neuenahr eingeladen. Und 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen, die entweder eine ehrenamtliche rechtliche Betreuung übernommen haben oder eine Vorsorgevollmacht ausüben. Von Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM wollten sie mehr zu diesem Thema erfahren. Gleich zu Beginn wies Ralph Seeger auf die gesetzlichen Grundlagen und die aktuellsten Gerichtsurteile (BGH) zur Patientenverfügung hin und betonte die Notwendigkeit, in einer Patientenverfügung konkrete Krankheitssituationen für konkrete Behandlungswünsche zu benennen. Ebenso ist die „Einwilligungsfähigkeit“ eine unverzichtbare Voraussetzung, ohne die eine Patientenverfügung nicht erstellt werden kann. Bestehen in diesem Punkt Zweifel, muss die Einwilligungsfähigkeit von einem Arzt bestätigt werden. Wichtig waren den Teilnehmenden auch die Ausführungen, als der Dipl. Sozialpädagoge die einzelnen Punkte einer Patientenverfügung Schritt für Schritt erklärte und erläuterte, wie alle Punkte mit betreuten Personen oder Vollmachtgebern so besprochen werden, dass diese zu einer eindeutigen Entscheidung gelangen, die ganz ihren subjektiven Wünschen entspricht. Denn dann geht es um existentielle Fragen wie künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Wieder-belebungsmaßnahmen, Antibiotikagabe oder Schmerzbehandlung, um nur einige Punkte zu nennen. Spannend war es auch, von Ralph Seeger zu hören, wie der „mutmaßliche Willen“ ermittelt wird, sollte die aktuelle Behandlungssituation in der schriftlichen Patientenverfügung nicht geregelt sein.
„Alle Fragen wurden umfassend und verständlich beantwortet“, so eine Teilnehmerin im Namen aller, die in ein „dickes Dankeschön“ einstimmten.
Wer mehr zum Thema Patientenverfügung aber auch zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Erbrecht erfahren möchte oder selbst eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen will, sollte sich in Verbindung setzen mit: Ralph Seeger, SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., Ehlinger Straße 47, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Telefon: 0 26 41 / 20 12 78, www.skfm-ahrweiler.de.
