Umstrittene Personalentscheidung der Bendorfer Karl-Fries-Realschule plus
Zu wenig Schüler: Karl-Fries-Realschule plus muss auf einen Lehrer verzichten
Eltern kritisieren, dass sie nicht mitentscheiden durften – Berechnungsschlüssel der ADD lässt keinen Spielraum
Bendorf. Ein beliebter Lehrer der Karl-Fries-Realschule plus wird nach den Sommerferien nicht mehr in Bendorf unterrichten, denn er wird an einer anderen Schule eingesetzt. Nicht nur Schüler, die von dem großen Engagement des Lehrers profitiert haben, sind darüber enttäuscht - auch viele Eltern reagieren auf die Versetzung mit Unverständnis. Es wird kritisiert, dass die Eltern nicht ausreichend in die Entscheidung eingebunden waren.
Im Gespräch mit dem Leiter der Karl-Fried-Realschule plus, Bernd Thomaßin und seinem Ersten Konrektor Sven Bühnert wird klar: Erstens wurde diese Entscheidung aus einer zahlenmäßigen Notwendigkeit heraus getroffen; zweitens hatte man dabei das Beste für die Lehrerschaft ebenso wie für die Schüler im Sinn und drittens ist es nicht möglich, Eltern in eine Personalentscheidung dieser Art einzubeziehen.
Lehrer wurde nur befristet abgeordnet
Eine zentrale Befürchtung der Eltern entschärfte Schulleiter Thomaßin sodann, denn es handle sich bei der getroffenen Maßnahme um keine dauerhafte Versetzung des betroffenen Lehrers, sondern dieser wurde lediglich zunächst für ein Jahr befristet an die Zielschule nach Höhr-Grenzhausen abgeordnet. Danach kehrt er an die Karl-Fries-Realschule plus nach Bendorf zurück, wenn dort wieder Bedarf besteht. Denn tatsächlich: Nach einem durch das Bildungsministerium in einem sogenannten Gliederungsplan vorgegebenen Berechnungsschlüssel wird für alle Schulen je nach Anzahl der Schüler vorgegeben, wie groß die Klassen sein sollen, wie viele Lehrer eingesetz werden und welche Unterrichtsstunden erforderlich sind.
Die Zahlen sagen: An der KFSB besteht kein Bedarf
Im nächsten Schuljahr verringert sich die Zahl der Schüler an der Karl-Fries-Realschule plus, wodurch auch die Zahl der Lehrer reduziert werden muss. Das gibt der Berechnungsschlüssel vor. In früheren Jahren habe man bei Eintritt einer solchen Situationen mit Pensionierungen gegensteuern können, die Abordnung eines Lehrers sei somit bislang nicht notwendig gewesen. Dies sei in der aktuellen Konstellation leider nicht möglich, so Schulleiter und Konrektor. Für das nächste Schuljahr habe daher die Aufsichts- und Dienstleitungs-Direktion (ADD) die Abordnung eines Lehrers verlangt, die Schulleitung musste also eine Personalentscheidung treffen.
Viele Faktoren flossen in die Entscheidung mit ein
„Für die Entscheidung, welcher Lehrer abgeordnet werde soll, haben wir mit dem örtlichen Personalrat Kriterien festgelegt“, berichtet der Schulleiter. „An oberster Stelle musste hier der Fachbedarf für die Abordnung berücksichtigt werden, also welche Fachrichtung wird an der nächsten Schule benötigt. Weiter schauen wir darauf, welche Klassen lösen sich zum Beispiel nach der Orientierungsstufe auf und werden neu gebildet und welche Lehrer werden daher dort für das neue Schuljahr frei.
Außerdem berücksichtigen wir natürlich noch soziale Faktoren, etwa wie weit ist die neue Schule entfernt und ist dies zumutbar. Das Ganze haben wir dann abgeglichen mit dem Bedarf der ADD an der anderen Schule. So haben wir festgestellt, dass wir einen Überhang in den Fächern Sport und Erdkunde haben, die ADD hatte an der Zielschule Bedarf bei Sport angemeldet. Nachdem niemand bereit war, freiwillig in die Abordnung zu gehen, habe ich mich dann nach Abarbeitung der vorgenannten Kriterien und in Abstimmung mit dem Personalrat für die Abordnung des frei werdenden Lehrers der Klasse 6C entschieden. Dies war eine reine Personalmaßnahme, die ich als Schulleiter zu treffen habe und nur dem Ministerium gegenüber verantworten muss. Eine Mitwirkung von Eltern bei Personalentscheidungen der Schulleitung kann nicht stattfinden.“
Gute Zusammenarbeit mit den Eltern – dort, wo es möglich ist
Nach den weiteren Angaben des Schulleiters habe er seine Entscheidung auch genauso dem Schulelternbeirat kommuniziert, mit dem er im Übrigen eine sehr vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit pflege. Die Schulleitung hat Verständnis dafür, dass die getroffene Maßnahme bei der Elternschaft nicht auf ungeteilte Zustimmung stößt, muss aber in Personalfragen den Vorgaben des Ministeriums folgen.
Konrektor Bühnert: „Eine Benachteiligung der Schüler tritt nicht ein, der größte Teil der bislang von dem betroffenen Lehrer unterrichteten Kinder wird in der nächsthöheren Klasse wieder zusammengeführt, dort wird der Unterricht sowieso von anderen Lehrkräften weitergeführt.“ Das Mitspracherecht der Eltern in schulischen Belangen werde auch in Zukunft in keiner Weise eingeschränkt.
