Allgemeine Berichte | 25.11.2021

Rheinbacher Rathaus und Nebengebäude

Zugang nur mit 3G und nach Terminvereinbarung

Rheinbach. Aufgrund der aktuellen Corona-Infektionslage und den damit zusammenhängenden gesetzlichen Regelungen steht der Service der Stadt Rheinbach ab dem 1.12.2021 telefonisch, per E-Mail oder nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung. Für Personen, die das Rathaus persönlich aufsuchen, gilt zusätzlich die 3G-Regel. Sie müssen nachweisen, dass sie entweder voll-ständig geimpft, genesen oder getestet sind. Der Nachweis eines Schnelltestes (POC-Test) darf nicht älter als 24 Stunden, der Nachweis eines PCR-Testes nicht älter als 48 Stunden sein.

Die städtischen Dienstleistungen stehen den Bürger:innen unter Beachtung der genannten Re-gelungen weiterhin in vollem Umfang zur Verfügung.Für Terminabsprachen kann mit den bekannten Ansprechpartner:innen in den Dienststellen Kon-takt aufgenommen werden. Erreichbar ist die Stadt Rheinbach außerdem über das Bürgertelefon unter 02226 917-0 oder die E-Mail-Adresse infothek@stadt-rheinbach.de. Reisepässe können zudem nach vorheriger Terminvereinbarung unter der oben genannten Rufnummer auch an der Infothek des Rathauses abgeholt werden.

Die Kontrolle über den 3G-Nachweis erfolgt im Eingangsbereich des jeweiligen Gebäudes. Für die dabei eventuell entstehenden Verzögerungen bittet die Verwaltung um Verständnis.

Die Stadt Rheinbach weist zudem auf das Angebot der kostenlosen Bürgertestungen im Schnell-testzentrum Rheinbach am Schornbuschweg 1 (www.testzentrum-rheinbach.de) oder im Bestattungshaus Pfahl in der Weiherstraße (www.pfahl.de) hin.

Pressemitteilung Stadt Rheinbach

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