Allgemeine Berichte | 03.02.2023

Rhein-Lahn-Kreis

Zuschüsse für Projekte und Aktionen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes

Rhein-Lahn-Kreis. Der Rhein-Lahn-Kreis gewährt Zuschüsse auf Antrag für Projekte und Aktionen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes. Die insgesamt zu vergebene Förderungssumme beträgt 600 Euro pro Kalenderjahr und kann für folgende Bereiche vergeben werden:

a) Schutz und Entwicklung gefährdeter Pflanzen- und Tierpopulationen, z. B. Nisthilfen, Amphibienschutz an Straßen

b) Schutz und Entwicklung der Landschaftsstruktur, z. B. Entwicklung von Streuobstbeständen,

Pflegemaßnahmen in schutzwürdigen Biotopen, Verbesserung des Landschaftsbildes

c) Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität, z.B. Maßnahmen von Bachpaten, Gewässerrenaturierung

d) Unterrichtsprojekte

Bewerben für einen Zuschuss können sich Schulen, Kindergärten, Einzelpersonen, Vereine, Gemeinden, Bürgerinitiativen oder ähnliche Kooperationsformen bis zum 30. April des jeweils laufenden Jahres. Die Bewerbung hat mittels des Bewerbungsbogens zu erfolgen, auf dem das Projekt kurz dargestellt wird. Die Bewerbung kann auf dem Postweg an die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Untere Naturschutzbehörde, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems geschickt werden oder auf dem elektronischen Weg per E-Mail (referat61@rhein-lahn.rlp.de) erfolgen.

Hinweis:

Eine Bezuschussung von gemeindlichen Auftragsangelegenheiten oder Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung ist ausgeschlossen, ebenso Projekte und Aktionen mit rein privatem oder gewerblichem Bezug oder rein privater oder gewerblicher Auswirkung.

Für bereits abgeschlossene Projekte kann kein Zuschuss gewährt werden.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Pressemitteilung des

Rhein-Lahn-Kreises

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