RWE erkennt Vorwürfe der evm vor dem Landgericht Koblenz an
evm erhält Recht
Koblenz. Die Energieversorgung Mittelrhein AG (evm) hat jetzt einen Rechtsstreit vor dem Landgericht Koblenz für sich entscheiden können: Die RWE Vertrieb AG hat anerkannt, zukünftig nicht mehr zu behaupten, „Die KEVAG ist pleitegegangen“, sofern dies nicht nachweislich zutreffend ist. Hält sie sich nicht daran, droht ihr ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder sechs Monate Ordnungshaft. Die RWE hatte die Äußerungen im Rahmen der Kundenakquise getätigt. Das hat sich die evm, in der die Koblenzer Elektrizitätswerk und Verkehrs-Aktiengesellschaft (KEVAG) durch den Zusammenschluss dreier regionaler Unternehmen aufgegangen ist, nicht gefallen lassen. Sie ist vor Gericht gezogen. Die Anwaltskosten der evm und die Gerichtskosten muss die RWE Vertrieb AG tragen. „Wettbewerb im Interesse der Kunden gehört zu unserem Geschäft, aber er muss mit fairen Mitteln ausgetragen werden“, sagt Christian Schröder, Unternehmenssprecher der evm, dazu. „Unsere Kunden aber an der Haustür mit solch einer unseriösen Aussage zu konfrontieren, um sie abzuwerben, ist nicht nur geschäftsschädigend. Das ist einfach auch ein ganz schlechter Stil“, fügt er an.
Die evm legt bei ihren Kundenbeziehungen großen Wert auf Transparenz der Leistungen, auf nützliche Dienstleistungen und Kundennähe. „Wir sind das größte rein kommunale Energie- und Dienstleistungsunternehmen aus Rheinland-Pfalz und unterhalten 14 Kundenzentren. Das tun wir, weil wir unseren Kunden überall eine nahe Anlaufstelle bieten wollen mit kompetenten Beratern“, erklärt Christian Schröder.
evm-Pressemitteilung
