Karneval an der Mosel
Besondere Regeln in der Cochemer Innenstadt
Cochem. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Straßenfastnacht weisen Polizei, Jugendamt und Ordnungsamt darauf hin, dass die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) einzuhalten sind. Der Genuss von Tabakwaren in der Öffentlichkeit durch Jugendliche (unter 18 Jährige) ist gänzlich untersagt. Bier und Wein dürfen erst von Jugendlichen ab 16 Jahren getrunken werden; hochprozentige Spirituosen und sog. Alkopops sind für Jugendliche absolut tabu (Mindestalter 18 Jahre). Der Aufenthalt in Diskotheken und Gaststätten von Jugendlichen unter 16 Jahren ist nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person erlaubt; 16 und 17 - jährige Jugendliche dürfen sich ohne Begleitung eines Erziehungsbeauftragten bis max. 24 Uhr dort aufhalten. Die Polizeiinspektion Cochem wird zusammen mit Mitarbeitern des Jugendamtes und des Ordnungsamtes, insbesondere am Fetten Donnerstag, entsprechende Kontrollen durchführen. Örtliche Schwerpunkte dieser Kontrollen bilden der Endertplatz in Cochem, die Schulzentren in Cochem sowie Gaststätten und Diskotheken. Alkoholisierte Minderjährige werden den Eltern überstellt. Einzelhandel und Tankstellen müssen bei Produkten wie Zigaretten, Wein, Bier und Alkopops die Abgabeverbote des JuSchG beachten und sich im Zweifelsfall einen Altersnachweis zeigen lassen; gleiches gilt für die Aufenthaltsvorschriften in Gaststätten und Diskotheken. Nur die Alterskontrolle bzw. die Einforderung eines Altersnachweises verschafft Gewissheit. Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden.Es wird ausdrücklich auf das bestehende Glasverbot am Fetten Donnerstag zwischen 7 Uhr und 24 Uhr hingewiesen. So dürfen aus Gründen der Gefahrenabwehr im Bereich Endertplatz, Josef-Steib-Platz, Carlfritz-Nicolay-Platz und Ravenestraße (Einmündung Endertplatz bis Einmündung Brückenstraße) und Brückenstraße in Cochem keine Glasgetränkebehältnisse (Flaschen, Gläser) mitgeführt werden. Pressemitteilung Polizeidirektion Mayen
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