Allgemeine Berichte | 17.03.2015

Rentner hortet neben 12000 Schuss Munition auch zehn Kilo Schwarzpulver im Keller

Fast 100 Waffen in der Wohnung gelagert

Waffen müssen mit der Munition sicher aufbewahrt werden. Wer Gewehre und Revolver führt, muss sie in vorgeschriebenen Waffenschränken sicher deponieren. Foto: TT

Cochem. Nur durch Zufall entdeckte die Polizei Cochem vergangenen Woche ein Waffenlager der besonderen Art: Bei einer Routine-Kontrolle in einem Moselort der ehemaligen VG Treis-Karden, zu der neben einem Gerichtsvollzieher auch ein Polizeibeamter die Wohnung eines Rentners betrat, staunten die Beamten nicht schlecht. Im gesamten Haus des Moselaners standen oder lagen Waffen aller Art: Jagdgewehre, Faustfeuerwaffen, historische Pistolen und dazu gehörige Munition entdeckten die Staatsdiener zum Teil offen in der Wohnung. Insgesamt 98 Waffen und 12 000 Schuss Munition hortet der 62-Jährige in drei Waffenschränken, diversen anderen Schränken und Regalen.

„Ein Verfahren gegen den Mann ist eingeleitet, die Verfahrenshoheit hat die Kreisverwaltung als zuständige Behörde“, erklärte die Polizei Cochem zum Wochenanfang. Dorther bekam der Jäger und Schütze auch seine Waffenbesitzkarte und den Jagdschein, den er jetzt wohl abgeben muss. „Zwar hat der Betroffene auch eine sogenannte Sammle-Waffenbesitzkarte, dennoch ist mit Folgen zu rechnen“, so die Behörde, denn er hat gegen die Aufbewahrungspflicht verstoßen und da in seinem Keller auch noch rund zehn Kilogramm Schwarzpulver einfach in Kunststoffkisten aufbewahrte, wird auch gegen ihn wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt.

Der Mann, der sich keiner Schuld bewusst ist und gegen die Beschlagnahme protestierte, war von der Kreisverwaltung als „unbedenklich“ eingestuft worden. Noch vor zwei Jahren war die Zuverlässigkeitsprüfung durch die Abfrage im Bundeszentralregister, beim Landeskriminalamt und beim sogenannten Verfahrensregister erfolgt. Hier sei kein Grund gefunden worden, auf waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zu schließen, heißt es.

Die Behörden sichten im Augenblick das Waffenarsenal, das neben hochwertigen Jagdrepetierern mit Zieloptik, diverse Revolver und Pistolen sowie kombinierten Waffen, aber auch Vorderlader und Pump-Guns beinhaltet. Das Strafmaß hängt dann von dem Ergebnis der Untersuchung ab. Ein hohes Bußgeld droht, mit dem Verlust des Waffen-. bzw. Jagdscheins ist zu rechnen. - TT -

Waffen müssen mit der Munition sicher aufbewahrt werden. Wer Gewehre und Revolver führt, muss sie in vorgeschriebenen Waffenschränken sicher deponieren. Foto: TT

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