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Heizungswechsler können noch Zuschuss beantragen
Cochem. Da die Fördertöpfe im abgelaufenen Jahr noch nicht ausgeschöpft waren, könnten sich Kurzentschlossene noch über einen Zuschuss aus dem staatlichen Marktanreizprogramm freuen. Der Förderantrag ist dabei nach Inbetriebnahme der neuen Heizung zu stellen. Wärmewechsler, die im Jahr 2013 bereits auf eine Öko-Heizung umgestiegen sind, können ihre Förderanträge jetzt noch schnell beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen.
Heizungswechsler können den staatlichen Zuschuss nach dem Einbau der Heizung beantragen: Bis zu sechs Monate nach Inbetriebnahme der Heizung kann der Antrag beim BAFA gestellt werden. Wer also beispielsweise im Oktober 2013 eine Wärmepumpe, Solarwärmeanlage oder Holzheizung in Betrieb genommen hat, kann bis April 2014 den Förderantrag einreichen.
Wärmewende auch im Winter möglich
Sogar während der Heizperiode ist ein Austausch der Heizung möglich, bestätigt der Bundesverband für Solarwirtschaft. Vor Eiszapfen im Wohnzimmer, während die Installateure am Werke sind, muss sich also niemand fürchten. Das Bundesumweltministerium fördert den Heizungswechsel mit Zuschüssen und Darlehen, die sich auf mehrere Tausend Euro summieren können. Für eine Pelletheizung mit Solaranlage und Pufferspeicher gibt es beispielsweise fast 5.000 Euro vom Staat, für eine Luftwärmepumpe mit solarer Unterstützung etwa 4.500 Euro. Wer nicht genügend Geld auf der hohen Kante hat, kann sich für die restliche Investitionssumme einen zinsgünstigen Kredit von der KfW holen.
Fakt ist: Für fast jedes Haus steht eine geeignete Erneuerbare-Energien-Technologie zur Verfügung. Die Heizkosten werden nach dem Umstieg auch kühlen Rechnern das Herz erwärmen.
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