Politik | 11.06.2014

Benedikt Oster (SPD), MdL zur Förderrichtlinie der Wasserwirtschaftsverwaltung

Landesregierung fördert auch private Kleinkläranlagen

Neun Betreiber in der Verbandsgemeinde Treis-Karden erhalten Unterstützung

Treis-Karden. Wie der Landtagsabgeordnete Benedikt Oster in Mainz erfahren hat, fördert das Land auch dezentrale Kleinkläranlagen in der Verbandsgemeinde Treis-Karden: Im Zuständigkeitsbereich des Abwasserwerkes Treis-Karden sind zwischen dem 1. Februar 2005 und dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie der Wasserwirtschaftsverwaltung vom 20. Juni 2013 (FöRiWWV) neun private Kleinkläranlagen entstanden. Alle erfüllen die Voraussetzungen der Förderrichtlinie und somit können die beantragten Zuwendungen zweckgebunden an den jeweiligen privaten Dritten durch einen gesonderten Zuwendungsbescheid weitergereicht werden. Die entsprechenden privaten Förderanträge lägen bereits vor, so das Ministerium in seiner Antwort auf die Anfrage von Benedikt Oster. Neben den zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 34.050 Euro gemäß FöRiWWV 5.1.2.1 wird für jede der neun Kleinkläranlagen eine Beratungs- bzw. Organisationspauschale von jeweils 150 Euro gewährt.

In Ulmen wird dahingegen der Rosenhof an die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen: Das häusliche Abwasser des Aussiedlerhofes wird derzeit über eine Abwassergrube gesammelt und mobil entsorgt. Das Anwesen soll eine leitungsgebundene Schmutzwasserbeseitigung an das ca. 280 Meter entfernte öffentliche Kanalnetz des Ortsteils Vorpochten, mit Ableitung zur Kläranlage Vorpochten, erhalten. Diese Maßnahme wird noch in diesem Jahr mit 17.500 Euro als Festbetrag gefördert. Dies seien 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten des Projektes.

Benedikt Oster freute sich, dass so im Abwasserbereich die jeweils günstigsten Lösungen gefördert werden und auch das private Engagement unterstützt werden kann. Pressemitteilung

Benedikt Oster, MdL

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