Oberfinanzdirektion Koblenz - Finanzamts-Hotline:
Tipps zum Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
Region. Wer weite Wege zur Arbeit fährt und dadurch hohe Werbungskosten hat, hohe finanzielle Belastung durch die Betreuung von Kindern oder Unterhaltszahlungen zu leisten hat, der kann sich auf der elektronischen Lohnsteuerkarte Freibeträge eintragen lassen, um die monatliche steuerliche Belastung zu reduzieren.
Was hierbei zu beachten ist, wie ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und der korrekte Eintrag von Freibeträgen funktionieren, ist Thema eines speziellen Aktionstages der Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter.
Sachkundige Finanzbeamte stehen am Donnerstag, 9. Oktober, unter der Rufnummer (02 61) 20 17 92 79 von 8 bis 17 Uhr Rede und Antwort. In der Zeit von 13 -17 Uhr schaltet sich die Steuerberaterin Franzi Burk aus Irmtraut, Mitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, dazu und kann in steuerlichen Einzelfällen beraten.
Der Antrag für das Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das Jahr 2015 kann ab Oktober beim Finanzamt gestellt werden. Die erforderlichen Vordrucke für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2015 sind im Internet unter: www.lfst-rlp.de/vordrucke (Lohnsteuer / Lohnsteuerermäßigung 2015) oder vor Ort im Finanzamt erhältlich.
Pressemitteilung
Oberfinanzdirektion Koblenz
