Allgemeine Berichte | 08.07.2015

Forstamt Dierdorf zum Landeswaldgesetz

Verhütung von Waldbränden

Region. Das Forstamt Dierdorf bittet alle Waldbesitzer, Bürger und Bürgerinnen um aktive Mithilfe bei der Verhütung von Waldbränden. Die anhaltend trockene Witterung stellt eine gefährliche Ausgangssituation für Waldbrände dar, die Ursache dafür ist oft fahrlässiges Verhalten von Waldbesuchern. Die nachfolgenden Verhaltensregeln können daher entscheidend zur Verhinderung von Waldbränden beitragen:

Beachten Sie das in Rheinland-Pfalz wegen des hohen Gefahrenpotenzials bestehende ganzjährige Rauchverbot im Wald. Werfen Sie auch keine Zigarettenkippen aus dem Auto.

Offenes Feuer im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald bedarf der Genehmigung des Forstamtes. Wenn Sie grillen möchten, benutzen Sie bitte die extra dafür ausgewiesenen Plätze und achten Sie darauf, dass das Feuer beim Verlassen vollständig erloschen ist. Lassen Sie keine Einweggrills im Wald oder der freien Natur zurück.

Hinterlassen Sie keinen Müll im Wald. Eine Glasscherbe kann wie ein Brennglas wirken und ein Feuer auslösen.

Stellen Sie Ihr Fahrzeug ausschließlich auf den vorgesehenen Waldparkplätzen ab. Ein Katalysator kann so heiß werden, dass sich trockenes Material unter dem Wagen entzündet.

Waldeinfahrten sind frei zu halten, damit Einsatzwagen der Feuerwehr und andere Hilfsdienste im Notfall jederzeit passieren können. Wählen Sie sofort den Notruf 112, wenn Sie einen Brand entdeckt haben.

Versuchen Sie, ein entstehendes Feuer selbst zu löschen, wenn für Sie keine Gefahr besteht. Ist das nicht möglich, bringen Sie sich schnellstmöglich in Sicherheit und vermeiden Sie das Einatmen von Rauch.

Pressemitteilung

Forstamt Dierdorf

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