Allgemeine Berichte | 05.03.2014

Wirtschaftsförderung Cochem-Zell

Energiesparen mit dem Licht der Zukunft

Förderung bei Umrüstung auf LED-Beleuchtung für Unternehmen

Cochem-Zell. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert für Unternehmen im Rahmen des Programms „Investitionszuschüsse zum Einsatz hoch-effizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand“, beschränkt bis zum Mittwoch, 31. Dezember, die Umrüstung von bestehenden Beleuchtungsanlagen auf LED mit Zuschüssen von bis zu 30 Prozent.

Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro betragen und die Summe der Investitionen darf je Antragsteller 30.000 Euro nicht übersteigen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten einen Investitionszuschuss von 30 Prozent, sonstige Unternehmen einen Investitionszuschuss von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Förderfähig sind zudem auch die Installations- und Planungskosten bis zu einem maximalen Anteil von 30 Prozent der Netto-Investitionen. Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Frankfurt zu stellen. Die Förderfähigkeit wird dabei mittels bestimmter Anforderungen an technische Effizienzkriterien ausgemacht. Diese werden ausführlich in Merkblättern des BAFA beschrieben. Eine Auftragserteilung nach Eingang des Antrags beim BAFA ist im Hinblick auf einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn förderunschädlich. Mit der Umsetzung kann also nach Antragseingang begonnen werden - allerdings auf eigenes finanzielles Risiko der Unternehmen. Es empfiehlt sich also, vor Beginn der Maßnahmen die Entscheidung des BAFA über den Antrag abzuwarten. Der Bewilligungszeitraum, innerhalb dessen die Anlage betriebsbereit installiert sein muss, beträgt neun Monate. Spätestens sechs Monate nach Ende des neunmonatigen Bewilligungszeitraumes ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen. Die entsprechende Erklärung muss vollständig ausgefüllt und zusammen mit verschiedenen Unterlagen an das BAFA gesendet werden. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss und Prüfung des Verwendungsnachweises.

Ein Förderbeispiel

17.000 Euro Netto-Investitionskosten; 3.500 Euro Installations- und Planungskosten (maximal 30 Prozent); 20.500 Euro zuwendungsfähige Kosten und 6.150 Euro Investitionszuschuss KMU (30 Prozent).

Informationen zum Förderprogramm erhalten interessierte Unternehmen auf der Homepage des BAFA unter www.bafa.de (Energie- und Querschnittstechnologien) sowie auch bei der Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung Cochem-Zell, unter der Tel. (0 26 71) 6 18 88 und per E-Mail an wirt-schaftsfoerderung@cochem-zell.de. Pressemitteilung

Kreisverwaltung Cochem-Zell

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