Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Energietipp
Heizanlagen regelmäßig warten lassen
Region. Nach der Energieeinsparverordnung gehört eine sachgerechte Wartung zu den Pflichten des Betreibers von heizungstechnischen Anlagen. Diese sollte mindestens die Einstellung der Feuerungseinrichtungen, Überprüfung der zentralen regelungstechnischen Einrichtungen und Reinigung der Kesselheizflächen umfassen. Bevor ein Wartungsvertrag abgeschlossen wird, sollten Leistungen und Preise verschiedener Installateure verglichen und nach der Wartung ein vollständig ausgefülltes Wartungsprotokoll verlangt werden, damit die Arbeiten bei Bedarf nachvollzogen werden können.
Weitere Fragen zur Heizungsanlage und zu allen Bereichen des Energiesparens beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Terminvereinbarung ist erforderlich.
Der Energieberater Dipl.-Ing. (FH) Bernhard Andre hat jeden ersten, zweiten und dritten Dienstag im Monat von 9 bis 12.45 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr Sprechstunde in Cochem in den Räumen der Kreisverwaltung im Gebäude Brückenstraße 2, 2. Stock. Ab Oktober findet die Beratung im Hauptgebäude der Kreisverwaltung am Endertplatz 2 statt. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter Tel. (0 26 71) 6 10.
