Politik | 10.10.2013

Verwaltungsgericht Koblenz informiert

Klage wurde abgewiesen

Grundstück in Cochem darf für den Bau der zweiten Röhre des Tunnels mit einer Grunddienstbarkeit belastet werden

Cochem. 2006 erließ das Eisenbahn-Bundesamt einen mittlerweile unanfechtbaren Planfeststellungsbeschluss für den Bau einer zweiten Röhre des sogenannten Kaiser-Wilhelm-Tunnels und für die Erneuerung des 1879 errichteten Gewölbes. Nach der Planung soll die neue Röhre unter anderem durch das innerhalb von Cochem gelegene und mit einem Haus bebaute Grundstück der Klägerin geführt werden. Da keine Einigung der Beteiligten über eine Entschädigung der Klägerin zustande kam, verfügte die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) unter dem 25. September 2012 im Wege der Enteignung, dass die DB Netz AG, deren Rechtsnachfolger und Beauftragte berechtigt seien, den Eisenbahntunnel im Untergrund einer Teilfläche des Grundstücks zu belassen, zu erhalten und zu betreiben. Diese Rechte seien durch die Eintragung einer Dienstbarkeit in das Grundbuch zu sichern. Zudem setzte die SGD Nord die Entschädigung hierfür auf 3264,00 Euro nebst Zinsen fest. In der Folgezeit beantragte die Klägerin die verwaltungsgerichtliche Überprüfung der Enteignungsentscheidung. Diese Klage wurde abgewiesen. Die Enteignung durch die Bestellung einer Dienstbarkeit für den Tunnel, so die Koblenzer Richter, finde ihre Grundlage im Allgemeinen Eisenbahngesetz. Danach könne eine Enteignung erfolgen, wenn sie auf einem unanfechtbaren Planfeststellungsbeschluss beruhe. Dies sei hier der Fall. Aus den planfestgestellten Unterlagen ergebe sich mit der erforderlichen Bestimmtheit der genaue Standort der neuen Röhre. Hierin seien die Höhe, Lage und Maße des neuen Tunnelgewölbes dargestellt. Demgegenüber sei die Überdeckungshöhe, nämlich der Abstand zwischen der Oberkante der neuen Röhre und der Oberkante des hierüber liegenden Geländes, nicht grundstücksbezogen in diesen Planzeichnungen aufgenommen und damit auch nicht Teil des genehmigten Vorhabens. Von daher habe das genaue Ausmaß der Überdeckungshöhe, über das die Beteiligten stritten, keine Bedeutung für die Rechtmäßigkeit der beschlossenen Enteignung, sondern lediglich für die Höhe der zu leistenden Entschädigung. Deren Überprüfung sei aber nicht Gegenstand dieses Rechtsstreits, hierfür sei der Rechtsweg zu den Zivilgerichten eröffnet. Auch sei es für den Ausgang des Rechtsstreits unerheblich, ob die Arbeiten am Tunnel zu Rissen am Gebäude der Klägerin geführt hätten. Etwaige Schadensersatzansprüche seien in einem gesonderten Entschädigungsverfahren zu klären.

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

Verwaltungsgericht Koblenz,

Urteil vom 24. September 2013,

1 K 1019/12.KO

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Sandra Sattler: Der Zustand der L330 zwischen. Nassau und Zimmerschied ist eine absolute Katastrophe- und das nicht erst seit gestern! Wir sind wohnhaft in Hömberg und werden seit vielen Jahren mit diversen Ausreden vom LBM vertröstet.
  • Janek: Wer die Strecke kennt, kann sich den Grund bereits denken … Der Straßenzustand ist dort so schlecht, dass er besonders für Motorradfahrer ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko darstellt. Dem verunglückten...
  • Siegfried Kowallek: Verwunderlich ist weiterhin, dass die SPD der Neuwieder CDU vorhält, gegen den Unvereinbarkeitsbeschluss der Christdemokraten in Bund und Land im Hinblick auf die Partei Die Linke zu verstoßen. In insgesamt...
  • Siegfried Kowallek: Die Nennung von BSW und der Partei Die Linke im selben Kontext ist sachlich nicht gerechtfertigt und damit unredlich. Prominentester linker Befürworter deutscher Waffenlieferungen an die Ukraine ist Bodo...
  • Beatrix Biskup: Ich habe Bibliotheken immer geliebt und ich freue mich über jeden Schritt den die Stadtbibliothek in Richtung Zukunft geht und über jede Veranstaltung die diese durchführen würde.
Anzeige Haushaltsauflösungen und Ankauf
Rund ums Haus
Maschinenbediener, Staplerfahrer
Feierabendmarkt Bad Neuenahr / o.B. Sponsoring
125-jähriges Jubiläum der Rosenkranzkirche Bad Neuenahr und offizielle Wiedereröffnung am 12.04.26
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0220#
Sonderseite 02 -Wohnträume NR
Empfohlene Artikel
Weitere Artikel
Symbolbild. Foto: pixabay.com
29

Insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem ist eine Salmonellen-Erkrankung gefährlich

10.04.: Lebensmittelrückruf: Salmonellen in beliebter Haselnuss-Nougat-Creme

Region. Die Sächsische und Dresdner Back- und Süßwaren GmbH & Co. KG ruft die Haselnuss-Nougat-Creme der Marke Nudossi auch aus dem rheinland-pfälzischen Handel zurück. Grund: Es wurden Salmonellen nachgewiesen.

Weiterlesen

Symbolbild. Foto: ROB
17

Zwei Polizisten aufgrund von Schwere der erlittenen Verletzungen bis auf Weiteres dienstunfähig

06.04.: Nach Angriff auf Polizisten in Leverkusener Shisha-Bar: Polizei ermittelt gegen 22 Tatverdächtige

Leverkusen. Nach dem Angriff auf Polizisten in einer Shisha-Bar in Leverkusen-Opladen in der Nacht zum Montag (6. April) hat die Polizei Köln eine Ermittlungsgruppe eingerichtet. Insgesamt wird nach jetzigem Stand gegen 22 Angehörige einer Großfamilie ermittelt. Um den Tatablauf zu rekonstruieren, wertet die Ermittlungsgruppe unter anderem Bodycam-Aufnahmen der eingesetzten Polizisten aus.

Weiterlesen

Symbolbild. Foto: pixabay.com
15

Federspielgerät war fest im Boden einbetoniert und erst kürzlich installiert worden

10.04.: Koblenz: Unbekannte klauen brandneues Spielgerät von Spielplatz

Koblenz-Horchheim. Unbekannte Täter haben in der Zeit vom 09.04.2026 16:00 Uhr bis 10.04.2026 11:00 Uhr ein neu montiertes Federspielgerät vom Spielplatz hinter dem Gebäude der Sparkasse in Horchheim entwendet. Das Spielgerät war fest im Boden einbetoniert und erst vor kurzer Zeit installiert worden.

Weiterlesen

Image Anzeige
Dienstleistungen
Wir helfen im Trauerfall
Dauerauftrag 2026
Rund ums Haus
Doppelseite PR/Anzeigen
Container Anzeige
Wohnträume
Vorabrechnung, Nr. AF2025.000354.0, April 2026
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0220#
SO 2 - Wohnträume Sonderseiten, beim Artikel Gartenmarkt/Stadt Neuwied
Angebotsanzeige (April)
Wohnträume - Wohnen & Garten im Blick
  WÄRMEPUMPE ÖL/GASHEIZUNG
SO 2 - Wohnträume Sonderseiten, Wohnen
Wohnträume
Aushilfskraft (w/m/d)