Politik | 10.04.2014

Verfassungsgerichtshof bestätigt Bedenken der CDU

Kommunalwahlgesetz gekippt: Stimmzettel bleiben wie gehabt

Kreis COC. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz hat entschieden: Das umstrittene Aufdrucken des Geschlechteranteils auf den Stimmzetteln zur Kommunalwahl ist nicht verfassungskonform, das rot-grüne Kommunalwahlgesetz wurde gekippt und damit die CDU-Haltung vor Ort und im Landtag bestätigt. „Das hätte man sich alles sparen können - die ganze Verunsicherung in den Kommunen und bei den Kandidaten. Bei meiner Rede im Parlament im April des vergangenen Jahres hatte ich im Rahmen des Diskussionsprozesses bereits auf die Unvereinbarkeit mit der Verfassung hingewiesen. Von vielen weiteren Seiten sowie Verfassungsrechtlern gab es immer wieder Hinweise auf die rechtlichen Zweifel. Politik sollte man niemals mit der Brechstange betreiben. Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Das Ziel Frauenförderung ist wichtig, aber bitte mit klugen Mitteln. Rot-Grün hat der Frauenförderung mit ihrer undurchdachten Initiative nun einen Bärendienst erwiesen, indem sie mit ihrem Gesetz die Verfassungswidrigkeit der Kommunalwahl in Kauf genommen hatte. Die Entscheidung des höchsten rheinland-pfälzischen Gerichts hat nun alle Warnungen der CDU sowie zahlreicher Verfassungsrechtler bestätigt und das Ansinnen der Regierungskoalition gestoppt - so wie es viele bereits vor Verabschiedung des umstrittenen Gesetzes prophezeit hatten“, kommentiert Landtagsabgeordnete Anke Beilstein. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger vor Ort, die sich ehrenamtlich zur Wahl am 25. Mai stellen wollen, sind verunsichert und verärgert darüber, wie leichtfertig eine Regierungsmehrheit mit Recht und Gesetz umgeht. Frau Dreyer und Herr Lewentz hatten das verfassungswidrige Gesetz vorangetrieben, obwohl sie auf Experten der Verfassungsabteilung zurückgreifen können. Alle Warnungen würden aber von den führenden SPD- und Grünenpolitikern aber einfach abgetan. „Wer Politik mit dem Kopf durch die Wand machen möchte, der hinterlässt am Ende Bauschutt. Deshalb: Keine verfassungsrechtlichen Experimente, und der Verfassungsgerichtshof ist auch kein Reparaturbetrieb für undurchdachte Gesetze“, meint die Landtagsabgeordnete. Da der Verfassungsgerichtshof das Gesetz mit den umstrittenen Wahlzettelaufdrucken ausgesetzt habe, werden nun die Wahlzettel wie bisher - ohne weitere Beeinflussung - gedruckt. „Das ist gut so!“ Anke Beilstein betont zudem, dass die Wähler in jedem Fall in der Wahlkabine nicht beeinflusst werden dürfen, „das sollten wir ernst nehmen und gemeinsam überlegen, wie man mehr Frauen, Jüngere und einen Querschnitt der Berufsgruppen für die Kommunalpolitik begeistern kann - aber bitte ohne die Verfassung zu strapazieren, ohne Ideologie, sondern mit gesundem Menschenverstand.“

Pressemitteilung

der CDU Cochem-Zell

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