Verbraucherzentrale bietet Vortrag und Einzelberatung
Urheberrechtsverstöße im Internet und Abmahnung
Was ist zu tun?
Cochem. Haben Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwälten im Namen der Musik,- Computerspiele-, Fotografie- oder Filmindustrie erhalten? Ihnen wird vorgeworfen eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben, indem Sie rechtswidrig, also ohne eine Erlaubnis des/der Rechteinhaber/s, Dateien wie Musikstücke, Filme, Computerspiele oder Fotos im Internet in Tauschbörsen zum Herunterladen (Download) angeboten und/oder selbst heruntergeladen haben? Solche Anfragen häufen sich seit geraumer Zeit bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Die Urheberrechtsinhaber dieser Werke, meistens große Unternehmen gehen strikt gegen solche Urheberrechtsverletzungen vor und beauftragen ihre Anwälte, die angeblichen Rechteverletzer mittels eines Abmahnschreibens unter Fristsetzung abzumahnen.
Sollten Sie ein solches anwaltliches Abmahnschreiben erhalten haben, empfehlen wir Ihnen grundsätzlich, dieses nicht einfach zu ignorieren, sondern umgehend tätig zu werden. Was Sie unternehmen müssen und worauf Sie achten sollten, erläutert ein auf Urheberrecht spezialisierter Honoraranwalt der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am Montag, 4. August, um 16 Uhr, im Rahmen eines Vortrages bei der Verbraucherzentrale in Cochem, Brückenstraße 2 (Gebäude der Sparkasse), 3. Obergeschoss, Raum 3.9.
Die Teilnahme ist kostenlos. Wegen begrenzter Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung über das Servicetelefon (06 51) 4 48 02, Tel. (0 26 71) 60 57 84, oder per E-Mail an vb-coc@vz-rlp.de erforderlich.
Anmeldung Termine Einzelberatung
Am gleichen Tag bietet der Honoraranwalt Termine zur Einzelberatung an. Diese Beratung wird mit 35 Euro berechnet. Es ist hier eine Terminvereinbarung erforderlich, da zur Bearbeitung der Rechtsfragen vorab Unterlagen einzusenden sind. Terminvereinbarung hier über Tel. (06 51) 4 88 02. Pressemitteilung
der VZ-RLP
