Politik | 25.07.2013

AK Migration/Integration der Kreispartei der CDU Koblenz

Änderung der Bescheide gefordert

Die Vorsitzende des CDU AK, Martina von Berg überreichte die erarbeiteten Vorschläge an den Vorsitzenden des Beirates für Migration und Integration, Herrn Vito Contento.  Privat

Koblenz. Der Arbeitskreis (AK) „Migration/Integration“ der Kreispartei der CDU Koblenz-Stadt erhebt die Forderung, die Bescheide der Jobcenter in RLP so umzugestalten, dass deren Inhaltsangaben für alle Bürger einfach nachvollziehbar und verständlich werden, und bittet den Beirat für Migration und Integration, sich bei der Landesregierung Rheinland-Pfalz für eine möglichst schnelle Umsetzung der Forderungen einzusetzen. Die Vorsitzende des CDU AK, Martina von Berg überreichte hierzu die erarbeiteten Vorschläge an den Vorsitzenden des Beirates für Migration und Integration, Vito Contento. Zu der geschilderten Problematik und vieler Hilferufe aus den Reihen der betroffenen Bürger an die Politik, zum Dickicht der Inhalte der Bescheide fanden im Vorfeld bereits Gespräche mit dem Jobcenter Koblenz und MdL Biebricher statt. Der AK der CDU untermauert mit den hier eingebrachten Forderungen zur Umgestaltung der Bescheide, die Nöte vieler Bürger. Um die Inhalte der Bescheide der Jobcenter verstehen und interpretieren zu können, reichen alleine gute Kenntnisse der deutschen Sprache nicht aus, vielmehr sind die Inhalte der Bescheide für die betroffenen Bürger oftmals nicht nachvollziehbar und somit auch kaum auf die Richtigkeit der Eintragungen zu prüfen. Zwischenzeitlich wurden zwar einige Vereinfachungen durchgeführt und dennoch bedürfen die Bescheide für eine umfassende Verständlichkeit einer vorrangigen kompletten Überarbeitung. Vor allem die Strukturierung der Berechnungstabellen in den Bescheiden bedarf der Neugestaltung und gehört ebenfalls zu den Forderungen der CDU. Die Berechnungen sind derzeit in mehreren verschiedenen Tabellen angeordnet und damit für die Bürger oftmals nicht verständlich und überprüfbar. So ist beispielsweise die Berechnung des Kindergeldes kompliziert. Dieses wird zunächst bei den Angaben der Kinder berechnet. Bei Überschreitung der Grenze des eigenen Einkommens der Kinder und dem hiermit verbundenen Entfall des Anspruchs auf Leistungen nach SGB - II, wird es als zusätzliches Einkommen der Eltern bei deren Angaben ausgewiesen. Um auch hier mehr Transparenz zu erzielen, enthält der Vorschlag des AK auch die Forderung, das Kindergeld entweder grundsätzlich als Einkommen der Eltern oder grundsätzlich als Einkommen der Kinder auszuweisen. Diese und weitere Berechnungsangaben sind kompliziert und ohne sachkundige fremde Hilfe kaum überprüfbar. Erst durch spezielle Einweisung wird es für Leistungsbezieher möglich, die umfangreichen Inhalte der SGB II – Bescheide zu lesen und die hierin enthaltenen Berechnungen zu verstehen. Daher fordert die Vorsitzende des AK, Martina von Berg, die an den Vorsitzenden des Beirates für Migration / Integration der Stadt Koblenz überreichten Vorschläge schnellstmöglich an die Landesregierung RLP einzureichen mit der Bitte, diese auf die Möglichkeit der kurzfristigen Umsetzung zu überprüfen und hierbei die Formulare der Bescheide so zu gestalten, dass für alle Bürger die einfache Überprüfung der Inhalte auf Richtigkeit auch ohne gesonderte Schulung und Einweisung möglich

wird.Pressemitteilung des

Arbeitskreises „Migration/Integration“ der CDU Koblenz-Stadt

Die Vorsitzende des CDU AK, Martina von Berg überreichte die erarbeiteten Vorschläge an den Vorsitzenden des Beirates für Migration und Integration, Herrn Vito Contento. Foto: Privat

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So sieht die neue Ahrtalbahn aus

  • P. N.: Geil!!!!!!!
  • Boomerang : An alle die sich hier so trefflich zanken - es gibt nicht eine einzige zuverlässige Methode zur Messung der Feinstaubbelastung. Es sind durch die Bank mathematische Berechnungen die vorgelegt werden....
  • H. Schüller: Ihre Behauptung ist falsch, denn Fahrdrahtabrieb emittiert bundesweit rund 400 t (bioziden) Feinstaub jährlich, vergleichbarer fahrdrahtloser Bahnbetrieb der o.g. Abgasnorm max. nur 285 t Feinstaub mit vergleichbaren Partikelgrößen.
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