Politik | 31.07.2013

Seniorenbeirat der Stadt Koblenz

Altersbegrenzung für Schöffen kritisiert

Dr. Michael Fuchs verspricht Prüfung der Altersbegrenzung

Koblenz.Der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Fuchs erklärt in einem Schreiben an den Seniorenbeirat, dass auch er einer Änderung der Altersbeschränkung für Schöffen offen gegenübersteht. Die Vorgeschichte war, dass der Seniorenbeirat in einer seiner Plenumssitzungen festgestellt hat, dass die Altersbeschränkung für Schöffen gegen geltendes Recht verstieße. Insbesondere das Seniorenbeiratsmitglied Prof. Dr. Heinz-Günther Borck hat sich mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Der Seniorenbeirat hat sich daraufhin mit einem Schreiben an den Oberbürgermeister Joachim Hofmann-Göttig gewandt, mit der Bitte um Unterstützung. Er hatte Wort gehalten und das Anliegen wiederum an die Bundestagsabgeordneten Joseph Winkler (Bündnis 90/Die Grünen) und Dr. Michael Fuchs (CDU) weitergeleitet.

Die Antwort von Dr. Fuchs gebe nun Anlass zur Hoffnung, denn auch er ist der Meinung, dass die 70-Jährigen von heute wesentlich leistungsfähiger sind als zu der Zeit, als die Altersbeschränkung festgelegt wurde. Dies sei immerhin 40 Jahre her. Er erklärt weiter, dass im Koalitionsvertrag die Überprüfung sämtlicher, beruflicher Altersgrenzen vereinbart worden sei. Er könne sich deshalb durchaus vorstellen, dass im Rahmen der Überprüfung auch die bestehende Regelung der Altersbegrenzung für Schöffen aufgehoben wird. Allerdings räumt er ein, dass die Zeitschiene für eine etwaige Änderung länger sein wird aufgrund der endenden Legislaturperiode.

„Die schnelle Reaktion von Herrn Dr. Fuchs hat uns sehr gefreut. Nun wissen wir, dass das Thema dort diskutiert wird, wo auch tatsächlich gesetzlich etwas geändert werden kann“, erklärt die Vorsitzende des Seniorenbeirats Monika Artz. Pressemitteilung

Seniorenbeirat der

Stadt Koblenz

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So sieht die neue Ahrtalbahn aus

  • P. N.: Geil!!!!!!!
  • Boomerang : An alle die sich hier so trefflich zanken - es gibt nicht eine einzige zuverlässige Methode zur Messung der Feinstaubbelastung. Es sind durch die Bank mathematische Berechnungen die vorgelegt werden....
  • H. Schüller: Ihre Behauptung ist falsch, denn Fahrdrahtabrieb emittiert bundesweit rund 400 t (bioziden) Feinstaub jährlich, vergleichbarer fahrdrahtloser Bahnbetrieb der o.g. Abgasnorm max. nur 285 t Feinstaub mit vergleichbaren Partikelgrößen.
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