Politik | 26.10.2026, 16:32 Uhr

Bürgerbegehren Adolfstraße Lahnstein

Bürgerinitiative übergibt 2.152 Unterschriften für Bürgerbegehren zur Adolfstraße

Die Vertreter der Bürgerinitiative bei der Übergabe der gesammelten Unterschriften vor dem Rathaus (v.l.n.r.) Jürgen Jung, Birgit Esser, Michael Cramer von Clausbruch
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Lahnstein. Die Bürgerinitiative „Zurück zur ursprünglichen Verkehrsführung“ (BI) hat der Stadtverwaltung Lahnstein am Freitag, 23. Oktober 2026, zunächst 2.135 Unterschriften für das Bürgerbegehren zur Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 25. Juni 2026 über die Beibehaltung der derzeitigen Fahrtrichtung in der Adolfstraße übergeben.

Durch weitere Unterschriften, die noch bis zum Fristende am Montag, 26.Oktober nachgereicht wurden, erhöhte sich die Gesamtzahl auf 2.152.

Damit ist die erforderliche Zahl von mindestens 1.146 gültigen Unterschriften nach Auffassung der BI nicht nur erreicht, sondern erheblich überschritten worden. Die Prüfung der Gültigkeit der Unterschriften obliegt nun der Stadtverwaltung.

Die Bürgerinitiative zeigt sich mit der Resonanz sehr zufrieden. Zahlreiche Gespräche an den Haustüren und die Rückmeldungen aus der Bevölkerung haben deutlich gemacht, dass viele Menschen bei der zukünftigen Verkehrsführung in der Adolfstraße mitentscheiden möchten.

„Wir freuen uns über die große Unterstützung. Bereits im vergangenen Jahr hatten 3.500 Menschen mit ihrer Unterschrift die Rückkehr zur ursprünglichen Verkehrsführung gefordert. Dass nun erneut mehr als 2.100 Menschen das Bürgerbegehren unterstützen, ist ein sehr starkes Signal dafür, dass die Verkehrsführung in der Adolfstraße und die „Ringlösung“ viele Bürger beschäftigt und dass sie bei dieser Frage mitreden wollen“, erklären die drei Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens, Michael Cramer von Clausbruch, Dr. Tobias Kies und Dr. Birgit Esser.

Ziel ist die Aufhebung des Ratsbeschlusses

Das Bürgerbegehren richtet sich gegen den Beschluss des Stadtrates vom 25. Juni 2026, die derzeitige Fahrtrichtung in der Adolfstraße beizubehalten.

Mit der Aufhebung des Ratsbeschlusses wird der Weg für eine erneute politische Beratung eröffnet. Dies kann dann unter Beteiligung und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen. Erreicht werden soll, ein optimiertes Verkehrssystem zu entwickeln, das die unterschiedlichen Anforderungen berücksichtigt und zugleich eine gute Wohn- und Aufenthaltsqualität in Lahnstein ermöglicht.

Dazu gehört aus Sicht der BI, im Rahmen der Fortschreibung des Mobilitätsentwicklungskonzepts auch die ursprüngliche Fahrtrichtung der Adolfstraße unter den heutigen Verkehrsbedingungen zu erproben. Ein unabhängiges Sachverständigenbüro muss die Testphase begleiten und die Ergebnisse bewerten.

Die Initiative und die Vertretungsberechtigten sehen die Chance, gemeinsam mit den Einwohnern eine gute und funktionierende Lösung zu erarbeiten. Diese soll die Wiederherstellung der ursprünglichen Fahrtrichtung in der Adolfstraße, kurze Wege und eine zufriedenstellende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr miteinander verbinden.

Stadtrat entscheidet über das Bürgerbegehren

Nach der Prüfung der Unterschriften entscheidet der Stadtrat zunächst über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Wird es für zulässig erklärt, kann der Stadtrat dem Anliegen entsprechen und den angegriffenen Beschluss aufheben. In diesem Fall wird ein Bürgerentscheid vermieden, der mit erheblichem organisatorischem Aufwand und Kosten für die Stadt verbunden ist.

Die BI stellt klar, dass eine Aufhebung des Beschlusses nicht automatisch die unmittelbare Rückkehr zur früheren Verkehrsführung bedeutet. Stattdessen muss sich die Politik erneut mit der Frage befassen.

Entspricht der Stadtrat dem Bürgerbegehren nicht, kommt es bei einem zulässigen Bürgerbegehren zum Bürgerentscheid. Dann entscheiden die Bürgerinnen und Bürger selbst über die mit dem Bürgerbegehren aufgeworfene Frage.

Das Ergebnis eines erfolgreichen Bürgerentscheids hat die Wirkung eines Beschlusses des Stadtrates und ist für die Stadt verbindlich. Voraussetzung ist, dass die Mehrheit der gültigen Stimmen die Frage im Sinne des Bürgerbegehrens beantwortet und diese Mehrheit zugleich mindestens 2.149 der Stimmberechtigten erreicht.

„Wir hoffen, dass der Stadtrat das deutliche Signal aus der Bürgerschaft ernst nimmt und den Weg für eine erneute Überprüfung freimacht. Eine gute Lösung muss unter Bürgerbeteiligung entwickelt werden. Wir sehen darin die Möglichkeit, die Entscheidung über die Verkehrsführung mit in die Hände der Bürger Lahnsteins zu legen“, erklären die drei Vertretungsberechtigten.

Die Bürgerinitiative erwartet eine zeitnahe Prüfung der Unterschriften durch die Verwaltung und eine Entscheidung des Stadtrates über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in einer der nächstmöglichen Stadtratssitzungen.

Pressemitteilung Bürgerinitiative „Zurück zur ursprünglichen Verkehrsführung“ (BI)

Die Vertreter der Bürgerinitiative bei der Übergabe der gesammelten Unterschriften vor dem Rathaus (v.l.n.r.) Jürgen Jung, Birgit Esser, Michael Cramer von Clausbruch Foto: Bürgerinitiative

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