Vortrag a. 3. Juni im Tagungszentrum, Rhein-Kaserne
Förderung von Gesundheit durch Führungskräfte
Koblenz. Für die Gesundheit jedes Einzelnen, aber auch mit Blick auf den globalisierten Wettbewerb, die Verbreitung von ungünstigen Alltagsgewohnheiten, die Zunahme chronischer Erkrankungen und den demographischen Wandel gewinnt die betriebliche Gesundheitsförderung zunehmend an Bedeutung. Der nicht unerhebliche Einfluss von Führungskräften in diesem Bereich wird von ihnen selbst häufig unterschätzt. Im Rahmen eines wissenschaftlichen Vortrags erläutert Professor Felfe von der Hermut-Schmidt-Universität Hamburg Einflussfaktoren von Führungskräften und gibt Hinweise für gesundheitsförderliches Führungsverhalten.
Darüber hinaus wird ein wissenschaftlich entwickeltes, praxisnahes Instrument vorgestellt, das es Führungskräften ermöglicht zu erkennen, ob und in welchem Maße sie gesund führen. Aus den Ergebnissen und unter Einbeziehung der Mitarbeiter werden Handlungsempfehlungen zur Förderung eines gesundheitsförderlichen Führungsverhaltens entwickelt.
Der Vortrag findet statt am Mittwoch, 03.06.2015, 15.00 Uhr in Gebäude 6a, Tagungszentrum, Rhein-Kaserne, Andernacher Str. 100, 56070 Koblenz. Der Eintritt ist frei. Es wird um Anmeldung unter 0261 896 77401 gebeten. Zum Betreten des Geländes ist ein Lichtbildausweis erforderlich.
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Ausbau der Ladeinfrastruktur am Rathaus
Neuer Schub für die Elektromobilität
Meckenheim. Das regionale Energieunternehmen e-regio erweitert die Ladeinfrastruktur in Meckenheim und schafft am Rathausparkplatz zusätzliche Möglichkeiten zum komfortablen Laden von Elektrofahrzeugen. Aufgrund der hohen Nutzung der bestehenden Ladesäule werden derzeit zwei neue AC-Ladesäulen mit insgesamt vier Ladepunkten installiert. Die neuen Ladepunkte sind so angeordnet, dass sie von jeweils zwei Parkbuchten optimal erreichbar sind.
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Allgemeine Berichte
Ortsübliche Bekanntmachung
Sinzig. Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde _Sinzig_______ In der Gemarkung __Bodendorf______, Flur __13__, Flurstücke __124/1, 133______ wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am _17.3.2026_ eine Grenzniederschrift angefertigt.
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