Politik | 05.12.2013

Prof. Dr. Borck über die Entwicklung der Altersdiskriminierung

„Jugend hui, Alter pfui“

Koblenz. Im Rahmen der erstmals stattfindenden Demografiewoche Rheinland-Pfalz steuerte auch der Seniorenbeirat eine Veranstaltung bei. Prof. Dr. Heinz-Günther Borck referierte über das bislang in Deutschland ignorierte Problem der Altersdiskriminierung. In einem historischen Abriss zeichnete er den Wandel der Wahrnehmung des Alters durch die verschiedenen Jahrzehnte nach. Den Ausführungen Borcks folgten am Tage der Veranstaltung mehr als 20 Teilnehmer, darunter sogar fünf Studenten der Universität Koblenz, die in der anschließenden Diskussionsrunde interessierte Fragen stellten. „Es freut mich, dass sich auch junge Menschen für dieses wichtige Thema interessieren. Es ist wichtig, dass sich auch junge Generationen mit dieser Problematik befassen, denn schließlich wird unsere Gesellschaft immer älter“, erklärt die Vorsitzende des Seniorenbeirats, Monika Artz. „Dem Referenten und Seniorenbeiratsmitglied Prof. Dr. Borck gilt mein Dank für diese hervorragende Vortragsveranstaltung“, betont Artz und verspricht, dass es nicht seine Letzte gewesen sein wird. Detailliert beschrieb Prof. Dr. Borck in seinem Vortrag, dass in der Antike unter dem Einfluss der Heiligen Schrift bei Juden und Christen ebenso wie im griechisch-römischen Denken das Alter in hoher Wertschätzung stand; für zahlreiche Ämter galten dementsprechend - zum Teil hohe - Mindestaltersvorschriften. Auch im Mittelalter und ebenso im Zeichen des modernen Verfassungsstaates blieb es dabei, an die Wahrnehmung wichtiger Ämter und an Wahlrecht oder Wählbarkeit Mindestaltersbestimmungen zu knüpfen. Erst mit Industrialisierung und staatlicher Sozialpolitik änderte sich der Blick auf das Alter. Höchstaltersgrenzen schieden Arbeitnehmer aus dem Arbeitsprozess aus und machten sie zu bloßen Kostenfaktoren, deren Größe angesichts aktueller Bevölkerungsentwicklung zu Diskussionen über den Generationenvertrag führt: Zeichen eines stark gewandelten Stimmungsbildes. Erst seit Ende des 20. Jahrhunderts beschäftigt sich - ausgehend von den Vereinigten Staaten - die Wissenschaft stärker mit dem Phänomen der Altersdiskriminierung. In Deutschland stellten Staat und Bundesverfassungsgericht sich lange tot, bis zunehmende Bevölkerungsalterung und europäische Gesetzgebung Änderungen und Diskriminierungsverbote erzwangen, die mittlerweile Drittwirkung entfalten und zur Erweiterung demokratischer Teilhabe im Staatswesen beitragen. Schon einmal hat sich Prof. Dr. Heinz-Günther Borck des Themas „Altersdiskriminierung“ angenommen, und zwar im Rahmen der Schöffenwahl. Hier gibt es eine Altersbegrenzung, die mittlerweile fragwürdig erscheint und mit europäischem Recht nicht vereinbar ist.

Pressemitteilung des

Seniorenbeirats Koblenz

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