Allgemeine Berichte | 21.08.2026

Lebenshilfe: Ulrich van Bebber über die Schicksalsnacht vor fünf Jahren, den Wiederaufbau und den Katastrophenschutz

„Kein Mensch darf zurückgelassen werden, weil er eine Behinderung hat“

Die Lebenshilfe in Sinzig.  Foto: GS

Sinzig. Fünf Jahre sind seit der Flutkatastrophe im Ahrtal mit 135 Toten vergangen. Ein Ereignis, das besonders die Lebenshilfe im Kreis Ahrweiler traf. Denn im Sinziger Lebenshilfehaus spielte sich die wohl größte Tragödie der Flutnacht ab. Blick aktuell sprach mit dem Kreisvorsitzenden der Lebenshilfe, Ulrich van Bebber, über die Flut, die Folgen, den Wiederaufbau und den Katastrophenschutz für Menschen mit Behinderung.

Die Flut in Sinzig

„Wir hätten nie gedacht, dass das Wasser das Wohnheim erreichen würde, denn selbst das sogenannte Jahrhunderthochwasser von 2016 hatte das Gebäude nicht betroffen“, erinnert sich van Bebber an die Schicksalsnacht. „Die Bewohner wurden im Schlaf überrascht und hatten keine Möglichkeit, sich selbst in Sicherheit zu bringen. Die Nachtwache rettete noch mehrere Menschen in den ersten Stock. Als sie zurückkehrte, um weitere Bewohner zu holen, war der Weg bereits abgeschnitten.“ Zwölf Menschen verloren ihr Leben.

Für die Angehörigen der Todesopfer sowie für die Überlebenden bleibe die Nacht der Flut bis heute eine tiefe seelische Belastung. „Die Tage und Wochen danach waren geprägt von Trauer, Verzweiflung und Unsicherheit. Doch inmitten des Chaos mussten schnell Lösungen gefunden werden“, so van Bebber: Unterkünfte, Kleidung, Hilfsgüter. Die Hilfsbereitschaft zahlloser Menschen aus der Region und aus ganz Deutschland sei überwältigend gewesen. „Die Zeit nach der Flut war geprägt von Schmerz, Erschöpfung und großer Menschlichkeit. Diese Erfahrung hat unsere Gemeinschaft nachhaltig geprägt. Wir haben zusammengehalten und nicht aufgegeben. Die Flut hat uns gezeigt, wie wichtig Zusammenhalt, Mitgefühl und gegenseitige Unterstützung sind“, resümiert der Kreisvorsitzende der Lebenshilfe und blickt auf den Wiederaufbau.

Der Wiederaufbau

„Das Lebenshilfehaus war nach der Flutkatastrophe nicht mehr bewohnbar. Nach der ersten Zwischenunterbringung fanden wir ein ehemaliges Hotel in Rolandseck. Später konnten wir eine ehemalige Senioreneinrichtung in Hohenleimbach erwerben. Mit überschaubarem Renovierungsaufwand entstand dort ein neues Zuhause für einen Teil unserer Bewohner“, sagt van Bebber.

Aber lange sei ungewiss gewesen, wie es mit dem ursprünglichen Lebenshilfehaus an der Sinziger Pestalozzistraße weitergehen würde. „Die Bewohner waren eng in das Leben der Stadt eingebunden. Deshalb war es unser Ziel, ihnen auch künftig ein Leben mitten in Sinzig zu ermöglichen. Die Suche nach einem geeigneten Grundstück war jedoch lang und mit vielen Herausforderungen verbunden“, so van Bebber.

Erst 2025 sei ein geeignetes Grundstück an der Münzgasse gefunden worden. Der Bauantrag liegt beim Kreis und die Lebenshilfe hofft, im kommenden Jahr mit den Arbeiten für das Projekt mit 24 Wohneinheiten beginnen zu können. Avisierter Fertigstellungstermin für das neue Haus, dessen Kosten auf 15 bis 16 Millionen Euro geschätzt werden, ist 2029. Das alte Lebenshilfehaus wurde indes für rund vier Millionen Euro renoviert. Es dient jedoch nicht mehr als Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderung. Heute befinden sich dort die Verwaltung der Lebenshilfe, Räume der Kinder- und Jugendhilfe, eine Tagesförderstätte sowie eine Praxis für Ergotherapie.

Mängel im Katastrophenschutz

Die Flutkatastrophe im Ahrtal hat laut van Bebber deutlich gemacht, „dass Menschen mit Behinderung im Katastrophenschutz lange Zeit nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Dabei leben allein in Deutschland rund 120000 Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung in stationären Einrichtungen und sind im Katastrophenfall in besonderer Weise auf Unterstützung angewiesen“.

Viele Warnsysteme und Evakuierungsmaßnahmen berücksichtigten die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung bis heute nicht ausreichend. Warnungen seien häufig nicht barrierefrei. Menschen mit Hörbeeinträchtigungen, kognitiven Einschränkungen oder hohem Unterstützungsbedarf stießen dadurch im Ernstfall auf besondere Gefahren. Auch individuelle Notfallpläne und eine verbindliche Einbindung von Einrichtungen in kommunale Katastrophenschutzkonzepte würden vielerorts fehlen.

Van Bebber: „Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland seit 2009 dazu, Menschen mit Behinderung auch in Katastrophenlagen gleichwertig zu schützen. Die Ereignisse im Ahrtal haben gezeigt, dass diesem Anspruch in vielen Bereichen nicht ausreichend entsprochen wurde.“

Die Lebenshilfe Ahrweiler hat, so van Bebber, aus den Erfahrungen der Flutkatastrophe Konsequenzen gezogen. Sie beteiligte sich am Forschungsprojekt MindKat – „Menschen mit intellektuellen Einschränkungen in diversen Katastrophenschutzlagen“. Gemeinsam mit Menschen mit Behinderung, Einsatzkräften und Einrichtungsleitungen wurden konkrete Empfehlungen für einen inklusiveren Katastrophenschutz entwickelt. Und die Bundesvereinigung Lebenshilfe veröffentlichte ein Arbeitspapier für ihre Mitgliedseinrichtungen, das Risikoanalysen, Evakuierungsplanung und Krisenkommunikation als zentrale Aufgaben beschreibt. „Kein Mensch darf im Katastrophenfall zurückgelassen werden, weil er eine Behinderung hat. Das bleibt eine dauerhafte Aufgabe für Gesellschaft, Politik und Katastrophenschutz“, so das Fazit des Kreisvorsitzenden Ulrich van Bebber. GS

Blick aktuell sprach mit dem Kreisvorsitzenden der Lebenshilfe, Ulrich van Bebber.  Foto: GS

Blick aktuell sprach mit dem Kreisvorsitzenden der Lebenshilfe, Ulrich van Bebber. Foto: GS

Die Lebenshilfe in Sinzig. Foto: GS

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