Allgemeine Berichte | 08.09.2015

Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.V.

Neue Regelung: Mehr Geld für Hilfebedürftige

Sozialverband VdK rät, Bescheide genau zu überprüfen

Koblenz. „Volljährige Hilfebedürftige haben neuerdings Anspruch auf den vollen Regelsatz von 399 Euro pro Monat. Allerdings sollten ihre Eltern unbedingt überprüfen, ob die Summe tatsächlich ausgezahlt wird – und zwar rückwirkend zum Januar 2013“, empfiehlt Rigobert Scherf, Kreisverband Koblenz. Denn obwohl die zuständigen Leistungsträger sämtliche Leistungsbescheide automatisch umstellen müssten, sei „blindes Vertrauen“ fehl am Platz: „Schon häufig ist es zu Fehlern gekommen, und zwar meistens auf Kosten der Betroffenen“, kritisiert Scherf.

Als hilfebedürftig gilt eine Person, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften bestreiten kann. Bislang galt für volljährige Hilfebedürftige die Regelbedarfsstufe drei, die ihnen 320 Euro im Monat zusprach. Doch mehrere Urteile des Bundessozialgerichts entschieden dagegen. Daraufhin erklärte auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dass die bisherige Handhabung nicht rechtens sei. „Ich freue mich sehr, dass die betroffenen Familien endlich stärker unterstützt werden“, so VdK-Kreisverbandsvorsitzender Scherf. „Offiziell sind die volljährigen Hilfebedürftigen noch in der Regelbedarfsstufe drei, weil die Gesetzesänderung noch nicht beschlossen ist. Aber sie bekommen jetzt schon die Leistungen aus Stufe eins, und darauf kommt es an!“

Pressemitteilung des

Sozialverband

VdK Rheinland-Pfalz e. V.

Kreisverband Koblenz

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