Politik | 04.07.2013

Aktionsgruppe „Mütter für Rentengerechtigkeit“

„Sind Mütter unbezahlbar?“

Informationsveranstaltung am 12. Juli am Löhrrondell

Koblenz. „Sind Mütter unbezahlbar?“ fragt eine Gruppe entrüsteter Mütter und Väter die Politiker/Innen aus Koblenz und Umgebung und hat sie zum Gespräch eingeladen. Es handelt sich um eine unabhängige Gruppe Betroffener, die mit Protestveranstaltungen bislang im Köln-Bonner Raum auf die Ungerechtigkeit im Rentensystem hinweisen und dies Problem nun auch in Koblenz in die Öffentlichkeit bringen will.

Eine Informationsveranstaltung mit Gesprächen, Protest und Unterschriftensammlung wird in Koblenz am Freitag, 12. Juli, von 11-15 Uhr am Löhrrondell an der Einmündung Schloßstraße/Löhrstraße durchgeführt. Dort wollen die engagierten Eltern ihrer Forderung Nachdruck geben und die Diskriminierung durch die Sonderregelung des§ 249 Abs. 1 SGB VI anprangern und seine Löschung verlangen. Damit sollen die Anrechnungszeiten für Kindererziehung für alle gleich gelten, also drei Jahre für alle Kinder bei der Rente berücksichtigt werden, unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder.

Wer sich über diese Problematik informieren oder selbst durch seine Unterschrift die Aktion unterstützen will, ist herzlich eingeladen.

Zur Information

Die derzeitige Berechnung benachteiligt Mütter, die Kinder vor 1992 geboren haben, da sie pro Kind und dessen Erziehung nur ein statt drei Jahre als Rentenentgeltpunkt angerechnet bekommen und damit finanziell benachteiligt werden. Diese Benachteiligung wiegt umso schwerer, als für die vor 1992 Geborenen kein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung bestand, sondern durch unzureichende Betreuungsangebote die meisten Mütter gezwungen waren, für die Kinderbetreuung ihre Berufstätigkeit zu reduzieren oder ganz einzustellen. Das verringerte die Erwerbseinkünfte und damit Renteneinzahlungen erheblich und führt zu einer geringeren oder gar keiner Rente. Durch Gesetzesänderung soll die Gerechtigkeitslücke bei Erziehungsrenten ausgeglichen werden, sodass Mütter/Eltern auch für ihre vor 1992 geborenen Kinder drei Jahre Erziehungsleistung für die Rentenversicherung anerkannt bekommen.

Pressemitteilung Aktionsgruppe

„Mütter für Rentengerechtigkeit“

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